LUXEMBURG. Der Präsident des Ifo-Instituts, Hans-Werner Sinn, hat die Staatsanleihekäufe durch die Europäische Zentralbank (EZB) gegeißelt. „Die Finanzmärkte sind nur dadurch beruhigt worden, daß die Lasten von den cleveren Zockern hinter ihren Bildschirmen auf die treuglaubenden Steuerzahler verlagert wurden. Das ist zynisch“, sagte Sinn.
Anlaß der Kritik ist eine Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof über die Rechtmäßigkeit des EZB-Programms. „Wir werden alle zu Geiseln der Finanzmärkte und der Spekulanten, die der Politik Maßnahmen aufzwingen, die wir alle gar nicht wollen können. Das muß einmal ein Ende haben“, forderte Sinn.
„Riesiges Demokratieproblem“
Zugleich sprach der Wirtschaftsexperte von einem „riesigen Demokratieproblem“ in der EU. „Der EZB-Rat ist ein technokratisches Gremium, in dem Deutschland nur eine Stimme hat wie Malta oder Zypern und regelmäßig überstimmt wird. Wenn wir retten wollen, dann muß das über die Parlamente laufen.“
Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler, der die Klage vor dem Gerichtshof eingereicht hatte, bezeichnete das Ankaufprogramm der EZB als „Rettungsschirm“ für die Krisenstaaten der EU. Er appellierte an das Gericht, „sich als selbstbewußtes EU-Verfassungsgericht zu profilieren, das die Beachtung der europäischen Verträge auch gegen die Kompetenzanmaßung eines EU-Organs durchsetzt“.
Karlsruhe zeigt sich skeptisch
Gauweilers Prozeßbevollmächtigter, der Staatsrechtler Dietrich Murswiek, warf der EZB vor, ihr Mandat rechtswidrig zu überschreiten. Mit dem Kaufprogramm verlagere die EZB Risiken „in Höhe immenser Milliardenbeträge von den Gläubigern der Krisenstaaten auf die Steuerzahler der Eurostaaten“.
Mit dem Programm versucht die Zentralbank Euro-Krisenstaaten zu unterstützen, indem sie deren Staatsanleihen aufkauft. Bisher wurde die Möglichkeit noch von keinem EU-Staat in Anspruch genommen. Sollte dies jedoch eintreffen, könnte die EZB unbegrenzt Gelder in den Anleihenmarkt pumpen.
Aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts lassen sich diese Pläne nicht mit dem EZB-Mandat vereinen. Dennoch baten die Karlsruher Richter den Europäischen Gerichtshof um eine Vorentscheidung. Wann das Urteil fällt, ist derzeit noch unklar. (ho)