BERLIN. Nach der Affäre um den SPD-Politiker Sebastian Edathy haben mehrere Unionspolitiker dafür plädiert, den Kauf und Verkauf von Bildern mit nackten Kindern unter Strafe zu stellen. Bisher unterscheidet das Strafrecht bei Kinderpornographie zwischen zwei Kategorien. Bei Kategorie eins handelt es sich um eindeutig kinderpornographisches Material, das sexuelle Handlungen an Kindern oder im Beisein von Kindern zeigt. Bei Kategorie zwei geht es um Bilder mit nackten Kindern, bei denen aber die Genitalien nicht im Vordergrund stehen.
Nach derzeitigen Erkenntnissen handelt es sich im Fall von Sebastian Edathy wohl um Bilder der letzteren Kategorie und damit um nicht strafbares Material. Der Staatssekretär im Innenministerium Günter Krings (CDU) forderte ein generelles Verbot der gewerblichen Verbreitung von solchen Bildern. Auch nicht als Pornographie eingestufte bloße Nacktaufnahmen könnten Kinderseelen verletzen, besonders, wenn sie weltweit verbreitet würden, sagte Krings der Rheinischen Post.
Problematische Grauzone
Auch die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) sprach sich für eine Verschärfung der Gesetzeslage aus. Wenn sich der „Rauch“ in der Edathy-Affäre gelegt habe, „werden wir über die problematische Grauzone reden müssen, daß käuflich erworbene Nacktfotos von Kindern strafrechtlich nicht relevant sind“. Bereits am Montag hatte der stellvertretende CSU-Vorsitzende Peter Gauweiler schärfere Gesetze gefordert. Die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Renate Künast (Grüne), warnte hingegen vor möglichen Schwierigkeiten durch härtere Regelungen. Familienphotos vom FKK-Strand müßten straffrei bleiben. In einem möglichen Gesetz müsse daher von „sexuell aufreizender Darstellung unbedeckter Genitalien“ die Rede sein. (tb)