HAMBURG. Das Diakonische Werk Hamburg hat rechtmäßig einer Muslimin eine Stelle verweigert. Dies entschied jetzt das Landesarbeitsgericht und hob damit ein Urteil des Hamburger Arbeitsgerichts auf, das eine Verletzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) feststellt hatte.
Die gebürtige Türkin Yesima Fadia hatte die Diakonie verklagt, nachdem diese ihre Bewerbung auf eine Stelle als „Integrationslotsin“ mit der Begründung ablehnte, daß sie keiner christlichen Kirche angehöre. Das Arbeitsgericht verurteilte daraufhin die Diakonie zur Zahlung von 3.900 Euro, was drei Monatsgehältern entsprach.
Die Diakonie berief sich bei ihrer Ablehnung auf die sogenannte Kirchenklausel im AGG. Die Frage, ob eine religiöse Einrichtung Bewerber aufgrund von Glaubensbekenntnissen ablehnen dürfe, wurde allerdings nicht vom Landesgericht geklärt, da die Klägerin bereits fachlich nicht geeignet war. So sei ein sozialpädagogisches Studium Voraussetzung für die ausgeschriebene Stelle gewesen. Fadia verfügt jedoch weder über ein Studium noch über Abitur.