BERLIN/ROM. Die Bundesregierung hat angekündigt, keine Entschädigungszahlungen an italienische Opfer aus dem Zweiten Weltkrieg zu leisten. Das italienische Kassationsgericht hatte zuvor in letzter Instanz die Bundesrepublik als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reichs dazu verurteilt, 800.000 Euro an Angehörige zu zahlen.
Das Urteil sorgte international für Aufsehen, da ursprünglich nur der 86 Jahre alte ehemalige Wehrmachts-Unteroffizier Max Josef Milde neben einer lebenslangen Haft in Abwesenheit zu dieser Zahlung verurteilt wurde.
Sollte Milde nicht zahlen können, müsse Deutschland „solidarisch“ für die Summe haften, entschied 2004 ein italienisches Militärgericht. Eine Argumentation, der nun auch das höchste italienische Gericht folgte. Die Verurteilung, die das Auswärtige Amt in Berlin „nicht akzeptabel“ nannte, stellt ein Novum in der internationalen Rechtssprechung dar. Der Anwalt Augusto Dossena, der die Bundesrepublik vertritt, sieht einen Rechtsbruch.
Vor vierzig Jahren abschließende Zahlungen geleistet
„Die Frage der Entschädigungen ist mit dem Friedensvertrag von 1947 und dem Vertrag von Bonn aus dem Jahr 1961 abschließend geregelt worden. Italien hat 1961 vierzig Milliarden Lire erhalten und ist nun das einzige Land auf der Welt, das die Staatenimmunität verletzt“, zitiert ihn die Frankfurter Rundschau. Gleichzeitig stellte der deutsche Rechtsvertreter klar: „Deutschland wird keinen Euro bezahlen.“
Der Anwalt der Nebenkläger, Roberto Alboni, hatte bereits zuvor angekündigt, bei Zahlungsverweigerung der Bundesrepublik deutsche Vermögenswerte in Italien pfänden zu lassen. Offensichtlich ein schwieriges Unterfangen, da nach gültigem Staatsrecht weder Botschaftsvermögen, noch staatliche Kultureinrichtungen in Regreß genommen werden dürfen. Darüber hinaus gehendes Vermögen besitzt Deutschland aber nicht in Italien, sagte Dossena.
Klagewelle befürchtet
Milde soll als Angehöriger der Fallschirm-Panzerdivision „Hermann Göring“ bei der Partisanenbekämpfung an einem Massaker an drei Dörfern in der Provinz Arezzo beteiligt gewesen sein, bei der nach italienischen Angaben über zweihundert Menschen umgebracht wurden. Es wird geschätzt, daß das Urteil nun eine Klagewelle von Tausenden weiterer Entschädigungsforderungen nach sich ziehen wird.
Derzeit steht der ehemalige Leutnant Josef S. vor dem Münchner Landgericht, da er an der Hinrichtung von vierzehn italienischen Zivilisten beteiligt gewesen sein soll. Ein italienisches Militärgericht, deren Entscheidung für die deutsche Justiz nicht bindend ist, verurteilte S. bereits trotz erheblicher Mängel der Anklageschrift zu lebenslanger Haft. Ein anderer Wehrmachtssoldat, dessen Schuld gleichfalls sehr zweifelhaft ist, hat sich kürzlich umgebracht.