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Meinung: Straßburg demontiert Dublin

Meinung: Straßburg demontiert Dublin

Meinung: Straßburg demontiert Dublin

Schiff vor der italienischen Küste
Schiff vor der italienischen Küste
Schiff vor der italienischen Küste: Das Boot ist voll Foto: picture-alliance/Milestone Media
Meinung
 

Straßburg demontiert Dublin

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden: Eine afghanische Asylbewerberfamilie darf nicht aus der Schweiz nach Italien abgeschoben werden, solange es dort keine „angemessene Betreuung und eine gemeinsame Unterbringung“ gibt. Die Verlierer sind die mitteleuropäischen Wohlfahrtsstaaten. Ein Kommentar von Michael Paulwitz.
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte macht Politik. Mit seinem jüngsten Urteil hat er sich nichts geringeres vorgenommen, als die geltenden Regeln zum Asylrecht in Europa umzukrempeln und das Dublin-II-Abkommen zur Makulatur zu machen.

Auf nichts anderes läuft die Entscheidung hinaus, die Abschiebung einer afghanischen Asylbewerberfamilie aus der Schweiz nach Italien zu untersagen, solange Italien dieser Familie keine individuelle Garantie für eine „angemessene Betreuung und eine gemeinsame Unterbringung“ gebe.

Die Botschaft ist klar: Wer als Asylbewerber illegal nach Europa einwandern will und in Italien, Spanien oder Griechenland ankommt, aber eigentlich die mitteleuropäischen Wohlfahrtsstaaten zum Ziel hat, muß nur einmal dort angekommen sein und kann dann nicht mehr aus dem Paradies vertrieben werden, auch wenn nach dem Wortlaut der Verträge das zuerst betretene europäische Land für die Bearbeitung des Asylantrags zuständig ist.

Deutschland ist der große Verlierer

In der Praxis wird dieses Prinzip schon längst unterlaufen. In Deutschland werden jetzt schon dreimal so viele Asylanträge gestellt wie in Italien, Spanien und Griechenland zusammen, obwohl die Masse der Asylbewerber über eben diese Länder einreist. Die Mittelmeerländer ermuntern die an ihren Küsten gelandeten Illegalen geradezu zur Weiterreise in den gelobten Norden; Rücküberstellungen aus Deutschland werden unter dem moralischen Druck der Asyllobby von den Behörden faktisch kaum noch vorgenommen und , wenn doch einmal beabsichtigt, von Gerichten ein ums andere Mal untersagt.

Das heißt nicht, daß das Urteil der Straßburger Richter für Deutschland, Österreich und andere Sehnsuchtsländer des „Asylshopping“ folgenlos wäre. Die Botschaft wird sich, wie andere zuvor, in den Herkunftsländern herumsprechen und die Asylströme weiter anfachen. Die Mittelmeerländer dürfen sich ermuntert fühlen, durch einfaches Nichtstun die Probleme nach Norden weiterzureichen.

Und den Zielländern wird ein wichtiges Instrument aus der Hand geschlagen, mit dem sie ihre Asylpolitik wieder auf eine rationalere Grundlage hätten stellen können. Wer auf europäische Übereinkünfte vertraut, ist der Gelackmeierte. Wenn die mitteleuropäischen Wohlfahrtsstaaten sich nicht vollends zum Narren machen und den Mißbrauch weiter tatenlos hinnehmen wollen, werden sie daraus ihre Konsequenzen ziehen müssen.

Schiff vor der italienischen Küste: Das Boot ist voll Foto: picture-alliance/Milestone Media
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