LEIPZIG. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Töten männlicher Küken für rechtmäßig erklärt. Dies gelte aber nur noch so lange, bis Alternativen gefunden seien. Geklagt hatten zwei Brutbetriebe, nachdem das Bundesland Nordrhein-Westfalen unter Berufung auf das Tierschutzgesetz 2013 die Kükentötung per Erlaß verbieten wollte.
Die Kläger hatten auch in den Vorinstanzen Recht bekommen. Da voraussichtlich bald Verfahren zur Geschlechtsbestimmung noch vor dem Schlüpfen verfügbar sein werden, bleibe das Töten für eine Übergangszeit erlaubt, urteilte das Gericht, stellte aber gleichzeitig klar: „Die Belange des Tierschutzes wiegen schwerer als das wirtschaftliche Interesse der Brutbetriebe.“ Es sei „nicht vereinbar mit dem Grundgedanken des Tierschutzes“, dem Leben männlicher Küken seinen Wert abzusprechen.
45 Millionen Küken werden umgebracht
Jedes Jahr werden in Deutschland laut Zahlen des Bundeslandwirtschaftsministeriums rund 45 Millionen männliche Küken nach dem Schlüpfen getötet. Grund ist, daß sie sich für die Fleischproduktion weniger gut eignen als weibliche Hühner und keine Eier legen. Alternativen wie ein Verfahren zur Geschlechtsbestimmung noch im Ei befinden sich derzeit noch in der Testphase.
Auch Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) lehnt die derzeitige Herangehensweise ab. „Tiere nach Geburt sofort wieder zu töten, weil sie ein bestimmtes Geschlecht haben, das darf nicht sein.“ (tb)