Ein gutes Vierteljahr nach Kriegsende, datiert auf den 21./24. August 1945, richtete der „Reichsbruderrat“, das Leitungsgremium der „Bekennenden Kirche“ (BK), ein „Wort an die Pfarrer“. Der Text stammte von dem gerade aus der KZ-Haft befreiten Martin Niemöller und dem wichtigsten theologischen Berater der BK, dem Schweizer Theologen Karl Barth. Einleitend nahm das „Wort“ auf die Zeitsituation Bezug, die nicht nur als politische und militärische Katastrophe, sondern auch als Folge des Wirkens „apokalyptischer Mächte“ verstanden werden müsse. Es sei der Einfluß ihrer „Dämonen“ gewesen, der die „deutschen Menschen in den letzten Jahren zu all jenen Greueltaten trieb“, vor denen die Welt erschauderte.
Der Hinweis auf dieses Verhängnis dürfe aber keinesfalls vorschneller Entlastung dienen: „Moralische Maßstäbe reichen nicht aus“, hieß es weiter, „um die Größe der Schuld, die unser Volk auf sich geladen hat, zu ermessen. … In diesem Abgrund unserer Schuld ist Leib und Seele unseres Volkes vom Tod bedroht.“ Angesichts dessen sei die evangelische Kirche zur Erneuerung aufgerufen, um dem Volk beizustehen, aber auch um künftig durch „Mitwirkung am öffentlichen Leben“ eine Wiederholung des Furchtbaren zu verhindern.
Der Abstand zwischen der Lage unmittelbar nach Kriegsende und unserer Gegenwart wird schon deutlich an dem selbstbewußten Ton, in dem das „Wort“ gehalten war. Hier wurde noch der Anspruch erhoben, daß die Kirche Sprecher wie Wächter des Volkes sei. Eine Feststellung, die aber allein nicht genügt, um die Bedeutung des Textes zu begreifen. Die wird erst verständlich, wenn man den Zeitpunkt der Veröffentlichung unmittelbar vor der Zusammenkunft der wichtigsten evangelischen Kirchenführer in Treysa einbezieht. Das „Wort“ diente dazu, ein weitgehendes Mitwirkungsrecht der BK bei der Reorganisation des deutschen Protestantismus einzufordern. Üblicherweise wird das damit gerechtfertigt, daß nach dem Ausscheiden der regimenahen Deutschen Christen nur noch die BK, die konfessionellen Lutheraner und die „Neutralen“ übrig waren. Wobei Lutheraner wie Neutrale im Ruch standen, zu viele Zugeständnisse gemacht zu haben, während die BK als Hort christlicher Integrität galt.
Das Schuldbekenntnis war umstritten
Die „Bkler“ bildeten innerhalb des evangelischen Lagers aber nur eine Minderheit. Was auch erklärt, warum mit Theophil Wurm, dem Landesbischof von Württemberg, ein „Neutraler“ zum Ratsvorsitzenden der neugegründeten Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gewählt wurde. Dauerhaft befrieden konnte Wurm die Situation aber nicht. Denn er sah sich weiter unter dem Druck der BK, die eine innerkirchliche Revolution verlangte, der Lutheraner, die dazu neigten, jede Verbindung zu Reformierten und Unierten aufzuheben und eine eigene Kirche zu gründen, und der Siegermächte, die einen raschen Wiederaufbau der kirchlichen Strukturen verlangten. Infolgedessen mußte man im Sommer und Frühherbst 1945 mehrfach zusammenkommen, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden.
Die Tagung in Stuttgart vom 15. bis zum 19. Oktober bildete in gewissem Sinn den Abschluß dieses Prozesses. Ihre bleibende historische Bedeutung liegt allerdings in der damals verabschiedeten „Erklärung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland gegenüber den Vertretern des Ökumenischen Rates der Kirchen“. Üblich ist die Bezeichnung „Stuttgarter Schuldbekenntnis“ oder „Schulderklärung“, da der Text die Verantwortung der Christen, der Kirche, aber vor allem des deutschen Volkes behandelte.
Die Abgabe einer solchen Erklärung war im Rat der EKD keineswegs unumstritten. Aber letztlich konnte die BK ihre Position weitgehend durchsetzen. Das zeigte sich auch daran, daß die Argumentation des eingangs zitierten „Wortes“ faktisch übernommen wurde. Man folgte damit in erster Linie den Vorstellungen Barths, der als Reformierter überzeugt war, daß die Kirche ein politisches Amt innehabe, und als Sozialist meinte, daß es nicht allein darum gehe, den „Nazismus“ auszumerzen. Für ihn war der Kern des Übels jener deutsche Nationalgeist, der von Friedrich dem Großen über Bismarck zu Hitler geführt hatte. Nur dann könnten die Deutschen – „aller anderer Völker mit Recht verhaßter und bekämpfter Feind“ – in den Kreis der Zivilisierten zurückkehren, wenn sie sich von diesem Erbe lossagten.
„Wir klagen uns an“
Die Position Barths war auch deshalb von großer Bedeutung, weil er engen Kontakt zum Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK), dem ersten Adressaten der „Erklärung“, hielt. Bereits im Vorfeld von Stuttgart hatte der Generalsekretär des Ökumenischen Rates, der Niederländer Willem Visser‘t Hooft, geäußert, daß nur im Fall einer öffentlichen Schuldanerkenntnis eine Wiedereingliederung des deutschen Protestantismus in die Gemeinschaft der Kirchen möglich sei, und daß man sich nur unter dieser Bedingung bei den Alliierten für das deutsche Volk einsetzen werde. Das war eine kaum verhohlene Drohung, die auch die skeptischen Vertreter der EKD dazu brachte, der ihnen vorgelegten „Erklärung“ ohne größere Änderungen zuzustimmen.
Die Schlüsselformulierungen des Textes lauteten, daß man sich „… mit unserem Volk nicht nur in einer großen Gemeinschaft der Leiden“ wisse, „sondern auch in einer Solidarität der Schuld. Mit großem Schmerz sagen wir: Durch uns ist unendliches Leid über viele Völker und Länder gebracht worden. Was wir unseren Gemeinden oft bezeugt haben, das sprechen wir jetzt im Namen der ganzen Kirche aus: Wohl haben wir lange Jahre hindurch im Namen Jesu Christi gegen den Geist gekämpft, der im nationalsozialistischen Gewaltregiment seinen furchtbaren Ausdruck gefunden hat; aber wir klagen uns an, daß wir nicht mutiger bekannt, nicht treuer gebetet, nicht fröhlicher geglaubt und nicht brennender geliebt haben.“
Die Amerikaner mischten mit
Vorbehaltlose Zustimmung fand die „Erklärung“ nur in den Reihen der BK. Innerhalb wie außerhalb der Gemeinden kam es dagegen zu teilweise heftigem Protest. Man betrachtete den Text nicht nur als faktische Anerkennung der alliierten Kollektivschuldthese, sondern auch als Rechtfertigung von Übergriffen der Besatzer, Vertreibung, Internierung, summarischer Entnazifizierung und Umerziehung. Daß solcher Verdacht alles andere als abwegig war, hat der Theologe Karl Richard Ziegert in einer minutiösen Rekonstruktion der Abläufe von Stuttgart deutlich gemacht. Sie führten ihn außerdem zu der Feststellung, daß die „Aktion Schuldbekenntnis … unter der Steuerung des OSS“ stand. Das Office of Strategic Services (der militärische US-Geheimdienst und Vorläufer der CIA) hatte nicht nur zwecks Überwachung „Offiziere für religiöse Angelegenheiten“ nach Stuttgart geschickt, es verfügte mit Visser’t Hooft sogar über einen Akteur vor Ort. Nach dem Zeugnis des in dieser Frage sicher unverdächtigen Eugen Gerstenmaier leitete Visser’t Hooft schon während des Krieges eine Stelle des britischen beziehungsweise niederländischen Geheimdienstes am Sitz des ÖRK in Genf. Im Zusammenspiel mit Niemöller und Barth gelang es ihm, jede Einflußnahme anderer auf die Erklärung zu verhindern.
Zu denen gehörte etwa George Bell, der Bischof von Chichester, der schon während des Krieges in Großbritannien immer wieder für Deutschland Partei genommen hatte, zum Beispiel mit seiner scharfen Kritik der Flächenbombardements. Als Teilnehmer in Stuttgart wollte er die Wiederholung jenes Fehlers verhindern, der nach dem Ersten Weltkrieg mit der Behauptung einer deutschen Alleinschuld gemacht worden war. Deshalb gab Bell ein Sondervotum ab, dessen Tenor ein ganz anderer war als der der „Schulderklärung“: „Die Gerechtigkeit und der Glaube an Gott und die Hoffnung auf die Zukunft erfordern, daß wir Nicht-Deutschen in dieser gemeinsamen Katastrophe ebenfalls unsere eigene Schuld bekennen. Um nur das Nächstliegend zu erwähnen: Wir hier in England habe in geradezu verbrecherisch leichtfertiger Weise unsere Verpflichtung verkannt, Friede und Ordnung zu verteidigen; und wenn die Deutschen sich beim Aufstieg Hitlers verhängnisvoll passiv erhalten haben, so war auch unsere und anderer Völker Passivität kaum weniger augenfällig und kaum weniger tadelnswert. Auch wir und unsere Kirchen haben zugeschaut, wie das nationalsozialistische System allmählich Überhand gewann über das Leben in Deutschland … Alle haben gesündigt und alle sind zur Buße aufgerufen.“
Bell ist vergessen wie die Männer, die die Stuttgarter „Erklärung“ verfaßten. Was nicht bedeutet, daß die Wirkung dieses Textes unterschätzt werden darf. Er ging in jene politische Theologie ein, die nach und nach zur Legitimationsgrundlage der Republik geworden ist und als deren zentrales Dogma man den Glauben an die deutsche Schuld zu betrachten hat.