Vor allem zwei Politikernamen konfrontierten die Öffentlichkeit unlängst mit der medialen Wirksamkeit des „Antisemitismus“-Vorwurfs: Jürgen W. Möllemann, dessen Auseinandersetzung mit Michel Friedman im freien Fall des FDP-Politikers endete, und Martin Hohmann, der nach einer Rede zum Nationalfeiertag aus der CDU-Bundestagsfraktion ausgeschlossen wurde. Beide stolperten über den gegen sie in den Medien erhobenen Vorwurf des „Antisemitismus“, der mittlerweile aus israelischen Regierungskreisen gar gegen einen Großteil der Europäischen Union laut wird. Der Jurist Josef Schüßlburner hat sich nun in seiner neuesten Schrift des heißen Eisens angenommen und versucht, Paradoxie sowie Rechtslage des „Antisemitismus-Vorwurfs“ darzustellen. Das Urteil zu seinen Ausführungen fällt allerdings zwiespältig aus. Wird einerseits das Wesen des Vorwurfs als „Kampfinstrument“ erkannt, verliert sich Schüßlburner andererseits immer wieder in etwas naiven juristischen Darlegungen, als wüßte er nicht, daß die Umsetzung von Rechten und Gesetzen immer von bestehenden Machtkomplexen abhängen. Zwar erklärt er, daß er „Anti-Einstellungen wie Antisemitismus oder Antifaschismus politisch generell für destruktiv hält“, fragt später aber blauäugig, warum Antisemitismus nicht als freie Meinungsäußerung gestattet ist, wo dies doch auch für „Antikatholizismus“ oder „Antikonservatismus“ gelte: „Bei der naheliegenden Auslegung des Grundgesetzes bedeutet dies: Eine antisemitische Anschauung muß genau so behandelt werden wie etwa eine Anti-Rechts-Anschauung.“ Merkwürdig ausgeblendet erscheint bei solch idealtypischen juristischen Modellen eine Analyse von Macht- und medialen Denkstrukturen. Zwar werden also die „protototalitäre Mitläufermentalität der bundesdeutschen politischen ‚Kultur'“, eine zunehmende Ideologisierung der Verfassungsschutzbehörden und die Ausgrenzung politisch rechter Positionen beklagt, einen sozialpsychologischen Erklärungsansatz für diese Erkenntnisse liefert er allerdings nicht, da er in juristischen Denkkategorien steckenbleibt. So erklärt Schüßlburner: „Ein Staat, in dem bloße Meinung ein Verbrechen ist, kann aber nicht mehr als Demokratie angesprochen werden“, und er verkennt, daß jeder Staat als Demokratie angesprochen werden kann, sofern die Regierenden dies wünschen und über die Machtmittel verfügen, öffentliche Sprachregelungen zu lenken. Kritik an der „Staatsreligion“, die auf dem Holocaust gründet Sprachlich stören in dieser Schrift gelegentliche polemische Spitzen wie auch begriffliche Spitzfindigkeiten, mit deren Hilfe der Autor den „Antisemitismus-Vorwurf“ ad absurdum zu führen versucht. So erklärt er, daß der traditionelle Antisemitismus den Juden die strenge Wahrung ihrer nationalen Identität vorwarf. Philosemiten, die solches Bewahren nun Deutschen zum Vorwurf machten, handelten demnach selber „antisemitisch“. Schüßlburner setzt Semitismus also mit positivem Nationalismus gleich, während Internationalismus gleich Antisemitismus sei. Eine interessante, historisch mit Rückgriff auf den Hellenismus erläuterte These, aber dennoch für die meisten Leser zu verwirrend konstruiert, zumal er den heutigen Philosemitismus auch noch als Helfershelfer einer islamischen Machtübernahme darstellt. Interessant sind kurze Bemerkungen zum Verbotsurteil der Sozialistischen Reichspartei (SRP) von 1952, das scheinbar teilweise aufgrund physiognomischer Einschätzungen stattfand: SRP-Leute sähen aus und gestikulierten wie NSDAP-Anhänger, argumentierte man damals. Dies deutet an, daß die Kategorisierung an Äußerlichkeiten, Symbolen und Gesten schon frühzeitig ein Merkmal der Abgrenzung von Rechtsphänomenen darstellte. Bei aller Kritik im Detail ist Schüßlburners Überlegungen anzuerkennen, daß sie sich mit viel Aufwand und Quellenarbeit mutig an den Komplex des „Antisemitismus-Vorwurfs“ heranwagen sowie von aufrichtigem Patriotismus und dem Verständnis für jüdische Anliegen getragen sind. Schüßlburner warnt vor Entwicklungen wie in der frühen DDR und kritisiert die schleichende Einführung einer sich auf den Holocaust gründenden neuen „Staatsreligion“. Sein Bemühen ist dabei der gefährdeten freien Meinungsäußerung in einer funktionierenden freiheitlichen Demokratie verpflichtet. Hierzu liefert er bedenkenswerte Überlegungen. Josef Schüßlburner: Kampfinstrument Antisemitismus-Vorwurf. Vom „Verfassungsschutz“ zur Staatsreligion. Friedenskomitee 2000, Starnberg 2003, 35 Seiten, 3,50 Euro
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