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An Frauen und an Wunder glauben

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Wenn im August 2004 die Erinnerung an den vor sechzig Jahren begonnenen Warschauer Aufstand der nationalpolnischen „Heimatarmee“ (Armia Krajowa) begangen wird, darf das Andenken an die über zehntausend polnischen Frauen nicht fehlen, die freiwillig das Schicksal ihrer Männer und Landsleute teilten. Sieht man vom aktiven Kampf mit der Waffe in der Hand einmal ab, erwiesen sich die „Frauen von Warschau“ im September und Oktober 1944 als besonders selbstlos und tatkräftig. Sie lehnten das Angebot der deutschen Gegner ab, in einer zu vereinbarenden Kampfpause die Stadt zu verlassen und sich in Sicherheit zu bringen, und erklärten sich entschlossen, notfalls gemeinsam mit ihren Männern, Brüdern oder Söhnen zu sterben. Statt ihre männlichen Angehörigen alleinzulassen, wandten sie sich in einem verzweifelten Appell an Papst Pius XII. und schilderten ihm die aussichtslose Lage ihrer Landsleute. Sie beschworen den Pontifex: „Heiliger Vater, Stellvertreter Christi, wenn Du uns hören kannst, segne uns polnische Frauen, die wir für die Kirche und die Freiheit kämpfen. Wir Mütter sehen unsere Söhne für die Freiheit und für das Vaterland sterben.“ Einem vorzeitigen Abbruch des Aufstandes stand in ihren Augen die Befürchtung entgegen, daß der Feind ihre Ehemänner, Brüder und Söhne nicht als Kombattanten ansehe, sie also nach der Gefangennahme mit standrechtlicher Erschießung rechnen müßten. Pius XII., den der Appell Anfang September 1944 erreichte, erörterte sofort mit dem reichsdeutschen Botschafter beim Heiligen Stuhl, Ernst von Weizsäcker, und dem polnischen Missionschef, Kazimierz Papée, Möglichkeiten eines völkerrechtlichen Schutzes der Aufständischen und rief deren Regierung zu entsprechendem Entgegenkommen auf. Die deutsche Führung zeigte sich daraufhin geneigt, den Angehörigen der „Heimatarmee“ eine „Kapitulation in Ehren“ anzubieten, was ihr Befehlshaber in Warschau, SS-Obergruppenführer Erich von dem Bach-Zelewski, auch befolgte. Die polnische Exil-Regierung ihrerseits ernannte den Anführer der „Heimatarmee“, Graf Tadeusz Komorowski, genannt „Bor“, offiziell zum „Oberbefehlshaber aller polnischen Streitkräfte“ und verschaffte ihm sowie seinen Mitkämpfern auf diese Weise den landkriegsrechtlichen Status von regulären Kombattanten. „Gemeinsam gegen den Feind im Osten kämpfen“ Dieser wurde auch von den Deutschen anerkannt und führte die gefangengenommenen polnischen „Heimat-armee“-Soldaten nach der Niederschlagung des Aufstandes als bisherige Freischärler nicht vor deutsche Erschießungskommandos, sondern in reguläre Gefangenenlager („Stalags“), wo sie nach eigenem Zeugnis gemäß der Genfer Konvention und der Haager Landkriegsordnung korrekt behandelt wurden. Zum äußeren Zeichen der Anerkennung als Kombattanten empfing von dem Bach-Zelewski den sich ergebenden Kommandeur der „Heimatarmee“, Graf Komorowski, persönlich vor seinem Hauptquartier und begrüßte ihn mit Handschlag. Ein erhalten gebliebenes Foto dokumentiert diesen Vorgang. Eine zweite überlieferte Aufnahme aus der Zeit des Warschauer Aufstandes zeigt die damalige Präsidentin des Polnischen Roten Kreuzes, Gräfin Tarnowska, wie ihr gerade die Augen verbunden werden, um dann ins deutsche Hauptquartier geführt zu werden. Sie hatte sich nämlich als Vermittlerin (Parlamentärin) zwischen den nationalpolnischen Aufständischen und dem deutschen Oberkommando zur Verfügung gestellt und konnte durch ihr überzeugendes Auftreten bei den Deutschen mit zum Waffenstillstand zwischen den beiden Kriegsparteien beitragen. Ihr Verhalten wie auch die aufopfernde Treue der Mütter, Ehefrauen und Schwestern der Warschauer Freischärler unter General Komorowski nötigte von dem Bach-Zelewski zunehmenden Respekt ab, so daß er einem Kameraden kurz vor dem Eintreffen der polnischen Parlamentäre anvertraute: „Wir müssen versuchen, die großartigen Kämpfer der Heimatarmee zu retten, um mit ihnen eines künftigen Tages gegen den gemeinsamen Feind im Osten zu kämpfen.“ General Graf Komorowski gegenüber wiederholte er diese Reverenz und wies dabei ausdrücklich auch auf „die beispielhafte Haltung“ der weiblichen Angehörigen der „Heimatarmee“ hin, was diesen zu der Bemerkung veranlaßte, daß er als Pole aus der Geschichte gelernt habe, „an Frauen und an Wunder zu glauben“. Foto: olnische Unterhändler mit deutschen Offizieren bei Kapitulationsverhandlungen am 5. Oktober 1944: Gemäß der Genfer Konvention

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