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Marc Jongen, ESN Fraktion
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ESN-Fraktion, Europa der souveränen Nationen

Von „Blauen Zwergen“ und Fäkalfarben

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Auf Initiative des Hamburger Innensenators Ronald Schill wurden erste Entwürfe einer neuen Dienstbekleidung für die hanseatischen Ordnungshüter vorgestellt, welche „die in Europa bei der Polizei vorherrschende Uniformfarbe Blau“ übernimmt. Die Modenschau mit den neuen Entwürfen wurde begleitet von der Vorführung alter – blauer – Hamburger Polizeiuniformen und derjenigen anderer europäischer Staaten. Doch im Gegensatz zu Großbritannien und Frankreich, wo „Bobby“ und „Flic“ insbesondere bei der Kopfbedeckung noch mit typischen, national abgrenzbaren Elementen bekleidet sind, setzt man in Hamburg eher auf Modernität und amerikanische Vorbilder, ausgehend von Studien des Berliner Designers Luigi Colani. Die neue Einsatzbekleidung soll bequemer, funktionaler und vor allem schicker sein. Werden die nun in Hamburg vorgestellten Prototypen tatsächlich als Einsatzbekleidung der hanseatischen Ordnungshüter in Serie gehen, so bricht der Stadtstaat als erstes Bundesland eine Tradition, die ihrerseits noch keine 30 Jahre alt ist: der bundeseinheitlichen Uniform für Polizeivollzugsbeamte. Die Ständige Konferenz der Innenminister der Länder beschloß in ihrer Sitzung am 13. und 14. September 1974, die Polizeiuniformen einheitlich zu gestalten, und entschied sich für „eine grün-beige Kombination“. Diese Uniform ging zurück auf Entwürfe des (kürzlich verstorbenen) Modedesigners Heinz Oestergaard. Als Charakteristika der neu einzuführenden bundeseinheitlichen Uniform galten damals die „moderne Schnittführung“ (beim Uniformrock leicht tailliert, bei der Hose nach unten ausgestellt) sowie die „für das Auge sehr angenehme Farbe“ (moosgrün und bräunlich-beige). Dazu das gelblich-grüne Hemd mit aufgesteppten Taschen und die dunkelgrüne Krawatte, sowie die Mütze in der Farbe des Rocks. Die Argumente bei der Vorführung klangen den heute in Hamburg vorgebrachten ähnlich: modisch im Trend und bequem. So wie Colani heute über die „Fäkalfarben“ grün-beige, spottete Oestergaard damals über die „blauen Zwerge“. Einheitliche Uniformen gab es nur zwischen 1990 und heute Ein gutes Jahr später, im Dezember 1975, beschlossen die Landesinnenminister auch die zu der neuen Uniform gehörenden – ebenfalls erstmalig bundeseinheitlichen – Dienstgradabzeichen sowie die Form und Ausführung von Polizeistern, Knöpfen, Ärmelabzeichen und Mützenbändern. Bis dato herrschte in den einzelnen Bundesländern eine Vielfalt bei der Kennzeichnung der Polizisten, nicht nur farblich, sondern auch bei Rangabzeichen. Sie bestanden zum Teil noch aus der traditionellen Form der geflochtenen Schulterstücke oder waren am Ärmel kenntlich gemacht. Erst jetzt vereinheitlichte man sie zu den heute gültigen Sternen, die für den mittleren Dienst grün, für den gehobenen alufarben und für den höheren altgold sind. Mit dem Beitritt der Länder der ehemaligen DDR zur Bundesrepublik führten auch die dortigen Polizeien die grün-beige Kombination ein, die bisher das hellgrau-grüne Tuch der Deutschen Volkspolizei getragen hatten. So ist also die erste gesamtdeutsche Polizeiuniform – sieht man von der NS-Zeit ab – erst gute zehn Jahre alt. Die Frage, ob nun Blau oder Grün die typische Uniformfarbe für Polizeibeamte ist, läßt sich dabei historisch argumentiert nicht eindeutig beantworten. Die Entscheidung für eine der beiden Varianten entsprang schon in der Vergangenheit nicht immer nur ästhetischen, sondern auch politischen Gesichtspunkten. Die Uniformierung der Polizei in Deutschland ist ein Phänomen des achtzehnten Jahrhunderts. Vorreiter der Uniformierung waren die städtischen Milizen, die mittlerweile vorrangig Polizei- und weniger Militäraufgaben verrichteten. Sie bestanden meist aus ehemaligen Soldaten, ihre Kleidung richtete sich in der Regel nach den Farben des Stadtwappens. Noch bis ins neunzehnte Jahrhundert trugen beispielsweise in Rostock die Polizisten eine sogenannte Stadtmontur aus blauen Hosen und roten Fräcken. In Mecklenburg hießen sie daher nur „Krebse“. In anderen Städten waren die Gassen- oder Viertelsmeister, die Bettelvögte und andere Organe der Polizei nur mit einem an der Schulter angebrachten Wappenschild kenntlich gemacht. In den Residenzstädten übernahm von vornherein das Militär die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit. So verfügte beispielsweise Berlin zur Zeit Friedrichs des Großen nur über dreizehn städtische Polizeidiener, die wahrscheinlich keine einheitliche Amtstracht besaßen. Ein langer blauer Rock kennzeichnete dagegen die Nachtwächter (Mitte des 18. Jahrhunderts etwa 50 Mann), die unter dem Befehl zweier Nachtwachtmeister standen und auf der linken Brust ein Metallschild mit der Aufschrift „Nachtwächter der Residenz“ trugen. Eine eigenständige Polizeiuniform wurde in Preußen erst nach dem Tod Friedrichs eingeführt; denn nun wurden nicht mehr nur Militärinvaliden als Polizeidiener eingestellt, sondern auch junge und rüstige Männer. Das erforderte eine kleidsame Amtstracht: hechtgrauer Frack mit gelber Weste und Beinkleid war ab 1787 der Anzug der Berliner Polizei. Durch die Verwendung farblich abgesetzter, bei höheren Rängen bestickter Kragen und Aufschläge, durch Schnüre und andere Verzierungen glich die Kleidung der Polizei zusehends der des Militärs. In Hamburg betonte man dagegen die bürgerlichen Akzente der Amtskleidung, resultierend aus dem Stolz der Hanseaten auf ihre Eigenständigkeit und nicht zuletzt angelehnt an das englische Vorbild. Die Exekutivbeamten des städtischen Sicherheitskorps trugen zunächst Zivilkleidung mit Wappenknöpfen, erst um 1840 vereinheitlichte man die Tracht in Form von dunkelblauen Fräcken und schwarzen Beinkleidern, dazu ein schwarzer Zweispitz. Deutschland war in der Farbwahl zweigeteilt Zu Beginn des 19. Jahrhunderts setzte sich in Preußen das typische und für lange Zeit übliche Dunkelblau durch, der Frack wurde durch den Waffenrock ersetzt. Auch kamen in dieser Zeit die den Helmen der Kavallerie entlehnten Tschakos in Mode. Die auf dem Land diensttuende Gendarmerie stattete man in Preußen mit dunkelgrünen Röcken aus. Sie glich damit der Armee-Gendarmerie, die diese dem Gelände angepaßte Farbe aus Gründen der Mimikry verwendete. Eine solche äußerliche Nähe kam nicht von ungefähr, da die Gendarmerie (ab 1812 nach französischem Beispiel eingeführt) eine militärisch gegliederte Polizeitruppe war, die disziplinarisch dem Oberbefehl des Kriegsministeriums, in der Dienstausübung jedoch dem Innenministerium unterstellt war. Dem preußischen Vorbild, die Gendarmerie grün zu kleiden, folgten einige Klein- und Mittelstaaten in Deutschland, wie Baden, Bayern, Hessen-Darmstadt, Anhalt-Köthen und Sachsen-Meinigen. Andere wählten (zum Teil in bewußter Opposition) das Blau: Hannover, Württemberg, Kurhessen und Mecklenburg-Schwerin. Das Beispiel der königlichen preußischen (Staats-)Polizei mit ihren dunkelblauen Röcken blieb durch das gesamte 19. Jahrhundert maßgeblich für die Polizeien der meisten anderen deutschen Staaten sowie für die kommunalen Polizeiorgane. Lediglich der nach 1848 aus dem Militär übernommenen Sitte, auch die Polizisten mit einer Pickelhaube auszustatten, verweigerte man sich außerhalb Preußens. Bis zum November 1918 sollte sich daran im wesentlichen nichts ändern. Mit der Errichtung der Republik erwuchs auch die Notwendigkeit, eine neue Bekleidung für die Sicherheitsorgane anzuschaffen. Eine Schrift über „Polizei und Mode“ aus dem Jahr 1926 stellt dazu fest, es „war seit Menschengedenken zum erstenmal, daß der Grundsatz praktischer Zweckmäßigkeit den Sieg davontrug über das nur militärisch Gefällige“. Es sei „das Ende all der Mätzchen und Kinkerlitzchen, der Tressen, Troddeln, Quasten, Schnüre, der bunten Farben, kurz all des Brimboriums, das für Paraden ja sehr hübsch, für den Ernstfall aber einfach unmöglich war“. Zunächst machten die bürgerkriegsähnlichen Unruhen, die nach dem verlorenen Weltkrieg überall im Reich aufloderten, eine einheitliche staatliche Schutzpolizei notwendig. Die Einzelpolizeien waren durch die Verluste im Krieg personell geschwächt und mußten mit ehemaligen Soldaten aufgefüllt werden. Die inneren Unruhen verlangten zudem eine Kasernierung (und damit Militarisierung) der Ordnungshüter. Die neue Regierung richtete zunächst die sogenannte Sicherheitspolizei ein, die verbandsmäßig eingesetzt wurde (ähnlich den heutigen Bereitschaftspolizeien). Für sie schaffte man – nachdem zunächst unterschiedlichste Feldbekleidung der Armee verwendet wurde – neue Uniformen in grüner Farbe an; so kam es zum Sprachgebrauch der „Grünen“ oder der „grünen Sipo“. Doch den alliierten Siegermächten, die Deutschlands militärische Entwaffnung eifersüchtig beäugten, war diese „Sipo“ zu militaristisch, und so forderten sie in ihrer „Note von Boulogne“ vom 22. Juni 1922 die Auflösung dieser Truppe binnen dreier Monate und die Kennzeichnung der Polizei durch blaue Uniformen. Per Erlaß vom 6. Oktober desselben Jahres kam das deutsche Reich dieser Forderung nach und benannte die uniformierten Polizisten als „Ordnungspolizei“ (Orpo), in Preußen als „Schutzpolizei“ (Schupo). Die Gendarmerie in Preußen erhielt zudem den etwas zivileren Namen „Landjägerei“ (der allerdings 1934 wieder in Gendarmerie geändert wurde). Gemäß des Erlasses des preußischen Innenministers vom 28. September 1923 kehrte man ab Dezember 1924 wieder zur vor dem Krieg üblichen Farbe zurück: Die Bekleidungsvorschrift für die staatliche Schutzpolizei Preußens sah „blaues Grundtuch, dunkelblaues Besatz- und hellgrünes Abzeichentuch“ für Rock, Mantel und Mütze vor, die Hosen waren schwarz. Ferner gehörte der schwarze Tschako mit dem Polizeistern zur Ausstattung des „Schupos“. In der Zeit des Nationalsozialismus verloren die Länder die Hoheit über ihre staatlichen Polizeien, die nun auf das Reichsinnenministerium überging. Zum obersten deutschen Polizeichef wurde der Reichsführer der SS, Heinrich Himmler, ernannt. Innerhalb seiner Dienststelle errichtete man 1936 ein „Hauptamt Ordnungspolizei“, dem die staatliche und kommunale Schutzpolizei, die Gendarmerie, die Verwaltungspolizei und später auch die Feuerwehr (die zu dieser Zeit auch in der Uniformierung der Polizei gleichgestellt wurde) unterstanden, sowie ein „Hauptamt Sicherheitspolizei“, dem die Politische und die Kriminalpolizei untergeordnet waren. Die Uniformierung der Polizei wurde per Erlaß des Reichsinnenministers vom 25. Juni 1936 auf die Farbe Grün (mit schwarzen Hosen) festgelegt. In den ersten Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg kann von einer einheitlichen Polizeiuniform zunächst keine Rede sein. Die ersten deutschen Hilfspolizisten der Alliierten waren durch weiße Armbinden mit schwarzer Aufschrift gekennzeichnet. Jedoch erlaubte die britische Militärregierung beispielsweise ab September 1945 das Tragen deutscher Uniformen und Abzeichen, solange diese kein nationalsozialistisches Hoheitszeichen aufwiesen. Ab 1946 ging man dazu über, amerikanische und britische Feldblusen bau einzufärben und als Polizeiuniform zu tragen, bevor ein bis zwei Jahre später neue (blaue) Uniformen angeschafft wurde. Pate stand dabei meist die jeweilige Besatzungsmacht. So führte Schleswig-Holstein nach britischem Vorbild versuchsweise an den Schulterstücken angebrachte Kennummern für die Beamten ein, gab dies jedoch nach einem Jahr wieder auf. Dieses Land war unter den ersten, die schon früh – nämlich im Sommer 1951 – erneut die grüne Uniformfarbe wählten. Die meisten anderen Länder behielten das Blau bei, bis die seit den sechziger Jahren vermehrt durchgeführten Beratungen über eine bundeseinheitliche Polizeiuniform in die geschilderten Beschlüsse mündeten. Die grün-beige Kombination wurde ab Ende der siebziger Jahre nach und nach von den Ländern eingeführt. Mehr Sicherheitsdienstleister als Vertreter des Staates Doch neben der an der Zweckmäßigkeit orientierten Form des Wandels im äußeren Erscheinungsbild tut der Zeitgeist ein übriges. Den Wandel des Verhältnisses zwischen Polizist und Bürger spiegelt also auch die Wandlung der Uniform wider. Die Uniform kennzeichnet den Beamten als einen Vertreter staatlicher Hoheit. Je weniger der Staat als Obrigkeit wahrgenommen wird, desto mehr tritt dieser Aspekt in den Hintergrund. Der Polizist gilt heute eher als „Sicherheitsdienstleister“, der Bürger als sein „Kunde“. Daß heute junge Berufseinsteiger eher „cooler Cop“ als biederer Beamter sein wollen, ist offensichtlich. Schon jetzt tragen beispielsweise Bereitschaftspolizisten in Schleswig-Holstein anstelle der sonst üblichen Feldmütze oder grünen Barette schwarze „Baseball-Caps“. Der Schritt zu der jetzt in Hamburg vorgestellten neuen Schirmmützenform, die nicht mehr den klassischen runden Teller, sondern wie in den USA eine eckige Form hat, geht in die gleiche Richtung. In Niedersachsen und Hessen hat man bereits Interesse an der Übernahme des Hamburger Vorbilds angemeldet.

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