BERLIN. Im Jahr 2024 haben Betreiber erneuerbarer Energieanlagen insgesamt 553,94 Millionen Euro Steuergeld als Entschädigung für nicht genutzten Strom erhalten. Das geht aus einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage des Linkspartei-Abgeordneten Dietmar Bartsch hervor.

Die Zahl der Entschädigungszahlungen ist im Vergleich zu den Vorjahren gesunken. Im Jahr 2023 lagen sie bei 580,32 Millionen Euro, während 2021 noch 807,10 Millionen Euro gezahlt wurden. Ein Ausreißer war das Jahr 2022 mit 186,14 Millionen Euro, bedingt durch die hohen Strompreise infolge der Energiekrise.
Nicht eingespeister Strom wird subventioniert
Die Entschädigungen werden fällig, wenn Betreiber von Windrädern oder Solaranlagen ihren Strom aufgrund von Netzengpässen nicht einspeisen können. In solchen Fällen erhalten sie vom Staat die Differenz zwischen dem garantierten Mindestabnahmepreis und dem Marktpreis. Diese Zahlungen sind Teil des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das den Ausbau erneuerbarer Energien fördern soll.
Kritiker bemängeln, daß trotz der hohen Entschädigungszahlungen der Netzausbau nicht ausreichend vorangetrieben wurde. Bartsch bezeichnete es gegenüber der Nachrichtenagentur dpa als „absurd“, daß Strom in Deutschland „weggeworfen“ werde. Er forderte die Bundesregierung auf, den Netzausbau entschlossener voranzutreiben.
Das erste EEG trat am 1. April 2000 in Kraft. Seitdem wurde das Gesetz mehrfach novelliert, zuletzt 2022 mit dem EEG 2023, das am 1. Januar 2023 in Kraft trat. (st mit KI)