BERLIN. Die Postbank hat die Grenze, ab der sie Strafzinsen für Einlagen erhebt, herabgesenkt. Ab 21. Juni müssen Privatkunden, die ein neues Konto bei der Deutschen-Bank-Marke eröffnen, bereits ab 50.000 Euro auf Girokonten und 25.000 Euro auf Tagesgeldkonten minus 0,5 Prozent „Verwahrentgelt“ bezahlen, berichtet die FAZ am Mittwoch. Bislang lag der Freibetrag, ab dem die Deutsche Bank Strafzinsen erhebt, bei 100.000 Euro sowohl für Bestands-, als auch für Neukunden.
Banken müssen aktuell Zinsen zahlen, wenn sie Geld bei der Europäischen Zentralbank (EZB) parken. Deshalb reichen sie diese Kosten immer öfter an ihre Kunden weiter. Vor zehn Tagen hatte auch die Münchner Sparkasse mitgeteilt, als „eines der letzten großen Geldinstitute“ beim „Verwahrentgelt“ nachziehen zu müssen. Wer seit Herbst 2019 ein Girokonto eröffnet hatte, muß ab 100.000 Euro einen Strafzins in Höhe von minus 0,5 Prozent pro Jahr zahlen. Bei Neukunden ab dem 27. Mai dieses Jahres liegt diese Grenze bei 50.000 Euro.
Sparkassenverbandspräsident weist Kritik zurück
Der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, Helmut Schleweis, hatte bereits zuvor Banken gegen die Kritik an solchen Maßnahmen verteidigt. „Niemand kann auf Dauer betriebswirtschaftlich gegen die Marktbedingungen handeln. Deshalb müssen auch Sparkassen handeln“, sagte Schleweis der Neuen Osnabrücker Zeitung. „Die Verwarung von Geld koste und auf jeden Euro fallen Bankenabgabe und die Sicherungskosten an. Es ist für uns immer mehr eine Herausforderung, mit diesen Einlagen betriebswirtschaftlich sinnvoll umzugehen.“
Laut dem Vergleichsportal Verivox gibt es mittlerweile in Deutschland auch Banken, die Strafzinsen von einem Prozent erheben. Wirtschaftswissenschaftler und Finanzexperten führen diese Entwicklung auf die Niedrig- beziehungsweise Negativzinspolitik der EZB zurück, die damit versuche, hochverschuldete Euroländer wie Italien zu stützen. (ls)