Die Milliarden-Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers gilt als „Schwarzer Schwan“ der Finanzwelt. Der Ausdruck bezeichnet ein Ereignis, das außerhalb unserer Erwartungen und Vorstellungen liegt. Zudem hat es enorme negative Konsequenzen. Schließlich: Im nachhinein sucht man nach Ursachen und versucht, Erklärungen zu finden.
Als weitere Beispiele könnten die Terroranschläge vom 11. September 2001 oder die Nuklearkatastrophe von Fukushima angeführt werden. Damit dürfte klar sein: Dieses Ereignis wird sich so nicht wiederholen. Doch was sind die Lehren? Ist die Finanzwelt seitdem sicherer geworden? Wie wahrscheinlich ist eine erneute Finanzkrise?
Die Antworten auf diese Fragen machen ein paar Vorüberlegungen notwendig. Zunächst: Wie kam es dazu? Hohe Verluste der Bank infolge der US-Immobilienkrise machten eine Kapitalzufuhr von knapp zehn Milliarden Dollar notwendig. Als weitere Verluste angekündigt wurden, scheiterten bereits laufende Verkaufsverhandlungen. Mit staatlicher Unterstützung waren zuvor drei Großbanken gerettet worden, so daß der politische Wille zu weiteren Hilfen fehlte.
„Too-big-to-fail“ galt als Rettungsgarantie
Damit mußte die Bank am 15. September 2008 Insolvenz anmelden. Die weltweite Finanzkrise nahm ihren Lauf. Beim deutschen Bankenrettungsfonds lief ein Fehlbetrag von 22 Milliarden Euro auf. Inklusive der Staatsgelder für die Mittelstandsbank IKB und den Zusammenbruch der West LB liegen die Kosten allein für den deutschen Steuerzahler zwischen 34 und 52 Milliarden Euro.
Was waren die tieferliegenden Ursachen? Den Kern bildeten strukturierte Wertpapiere (ABS), in denen Immobilienkredite gebündelt wurden – in einen scheinbar sicheren Teil und in eine Tranche, die bei Ausfällen zuerst haften würde. Nicht immer wurden die Verträge mit 200 Seiten gelesen, teilweise wohl auch nicht vollständig verstanden. Daneben wurden in den USA Beleihungen über 100 Prozent der Kreditsicherheit die Regel, die neben dem Hauserwerb gleich ein neues Auto mit finanzierten – eine Regulierungslücke der Bankenaufsicht.
Hinzu kamen Fehlanreize des Managements. Die Banker erhielten hohe Boni im Erfolgsfall. Im Schadenfall drohte allenfalls die Entlassung – und den Eigentümern und Anlegern die Bankenrettung durch den Staat. Schließlich scheute jede bisherige Regierung den möglichen Tsunami einer Großbanken-Insolvenz: „Too-big-to-fail“ galt als Rettungsgarantie. Hinzu trat ein kurzer Zeithorizont durch quartalsweise Erfolgsausweise und häufigen Personalwechsel. Gerade das grenzenfreie Agieren in einem globalisierten Finanzmarkt zeigte hier – neben unbestrittenen Vorteilen – die Negativseite einer grenzüberschreitenden Ansteckung.
Auf dem falschen Fuß erwischt
Einige Eurostaaten wie Griechenland, Spanien, Portugal und Irland wurden bei hohen Leistungsbilanzdefiziten, geringer Wettbewerbsfähigkeit und hoher Staatsverschuldung auf dem falschen Fuß erwischt. Eine Bankenrettung überstieg deren nationale Potenziale. Schließlich hatten die Banken gerade dieser Länder ihren Staaten viele Anleihen abgenommen – deren Rückzahlung stand jetzt infrage. Die Finanzkrise und die Euro-Staatsschuldenkrise nahmen ihren Lauf.
Reaktionen der Politik blieben nicht aus. 2012 beschloß der EU-Rat eine Bankenunion bestehend aus drei Pfeilern: (1) eine einheitliche Bankenaufsicht; (2) ein einheitlicher Rahmen für die Abwicklung von Banken; (3) ein gemeinsames Einlagensicherungssystem. 118 Großbanken werden jetzt von der EZB beaufsichtigt – bei zweifelhafter Informationslage. 3.600 nicht so bedeutende Banken bleiben unter einheitlicher nationaler Aufsicht. Der Steuerzahler soll zukünftig geschont werden.
Bei einer Bankenabwicklung tritt eine stufenweise Haftung (Bail-in) in der Reihenfolge Aktionäre, nachrangige Gläubiger und Sparer mit Einlagen über 100.000 Euro für Verluste ein. Erst wenn diese mindestens acht Prozent der Bilanzsumme geleistet haben, können zusätzlich Mittel aus einem Abwicklungsfonds herangezogen werden. Dieser EU-Fonds soll bis 2023 mit 70 Milliarden Euro durch eine Bankenabgabe gefüllt sein. Angesichts notleidender Bankkredite von 187 Milliarden Euro in Italien, 106 Milliarden Euro in Spanien und 101 Milliarden Euro in Griechenland wird dieser kaum ausreichen.
Die Produktvielfalt nimmt ab
Außerdem steht im Schadensfall die notwendig zügige Anwendung des komplexen Verfahrens in Frage. Schließlich wurde die Einlagensicherung auf 100.000 Euro pro Person und Institut angehoben. Ein EU-Einlagensicherungsfonds wird angestrebt. Sodann wurde der Anlegerschutz reformiert, indem Produktinformationen Informationsnachteile der Kunden beheben und Dokumentationsanforderungen die Beweissicherung verbessern sollen.
Das Ergebnis ist mangelhaft: Die Produktvielfalt nimmt ab, und die Vorgaben werden zum Beratungshindernis. Alle Maßnahmen kennzeichnen eine Zentralisierung und eine Risikovergemeinschaftung auf EU-Ebene. Die Folge: Eine mangelnde nationale Vorsorge und eine Kostenabwälzung auf die Gemeinschaft sind keinesfalls krisenfreundlich. Regulierungsanforderungen, Investitionen in Finanztechnologie (Fintech) und Niedrigzinsen haben die Ertragslage verschlechtert. Deshalb fusionieren Banken und die Institutsgröße steigt: „Too-big-to-fail.“
„Die Zukunft ist auch nicht mehr das, was sie mal war“ – mit der Gefahr „Schwarzer Schwäne“ müssen wir (über-)leben. Das Prinzip „Fehlerfreundlichkeit“ (JF 31/17) gibt Anhaltspunkte. Wer entscheidet, muß haften: keine Risikoabwälzung, deshalb Eigenkapitalpuffer erhöhen. Grenzen einziehen: Ein Trennbankensystem würde es verhindern, mit Zentralbankgeld zum Nullzins Spekulationen zu finanzieren. Vollgeld würde die Gefahr von Bank runs stark eindämmen. Schließlich sichern Dezentralität und Kleinteiligkeit die Vielfalt, vermeiden Großrisiken und halten Alternativen bereit.
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Prof. Dr. Dirk Meyer lehrt Ökonomie an der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg.