FRANKFURT/MAIN. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat am Mittwoch für die Stadt Frankfurt am Main ein Fahrverbot für ältere Diesel-Fahrzeuge und Benziner verfügt. Demnach soll der Luftreinhalteplan der Stadt ab Februar 2019 ein Fahrverbot für Diesel-Autos der Norm Euro 4 und älter sowie für Benziner der Norm Euro 1 und 2 enthalten. Für Euro-5-Diesel sollen die Beschränkungen ab September 2019 gelten, entschied das Verwaltungsgericht.
„Das Fahrverbot ist notwendig, weil alle übrigen vom Land in Betracht gezogenen Maßnahmen nicht zu einer wirksamen Reduzierung der Stickstoffdioxid-Emissionen in angemessener Zeit führen“, begründete Verwaltungsrichter Rolf Hartmann den Entscheid. In welchem Gebiet es konkret zu Fahrverboten kommen soll, gab das Gericht nicht verbindlich vor. Die Maßnahmen könnten sich an den bestehenden Grenzen der Umweltzone in Hessens größter Kommune orientieren, erklärte Hartmann.
In keiner anderen Stadt könnte ein Fahrverbot die Bürger so hart treffen wie in Frankfurt. Mit 43 Prozent ist der Anteil der Dieselautos so hoch wie in keiner anderen deutschen Großstadt. In Berlin liegt er bei 26 Prozent, in Hamburg bei 35 Prozent. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe, die derzeit in 28 Städten in Deutschland für die Einhaltung des seit 2010 geltenden Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft prozessiert.
Kritik aus der Politik
„Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge stellen einen Einschnitt in das städtische Gesamtverkehrssystem in einem bisher nicht bekannten Ausmaß dar“, bedauerte Frankfurts Verkehrsdezernent Klaus Oesterling (SPD) das Urteil. „Sie treffen letztlich die Menschen, die im Vertrauen auf die Aussagen der Hersteller eine vermeintlich umweltfreundliche Wahl getroffen haben.“ Die Bürger müßten nun die Versäumnisse der Bundesregierung und der Autoindustrie ausbaden, sagte er.
„Wir wollen keine Fahrverbote, sondern eine grundsätzliche Lösung des Problems“, teilten Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) mit. Der Bund stehe in der Pflicht und müsse eine rechtliche Grundlage für eine Umrüstung betroffener Wagen schaffen, die dann von der Autoindustrie zu bezahlen sei.
Ende Mai verhängte Hamburg als erstes Bundesland ein Dieselfahrverbot für zwei Straßenabschnitte der Hansestadt. In Stuttgart sollen ab Jahresbeginn 2019 Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge gelten. Zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, daß Dieselfahrverbote in Städten grundsätzlich zulässig sind. (ha)