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Antidiskriminierungsgesetz: Zu kleine Pilotin verklagt Lufthansa

Antidiskriminierungsgesetz: Zu kleine Pilotin verklagt Lufthansa

Antidiskriminierungsgesetz: Zu kleine Pilotin verklagt Lufthansa

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Antidiskriminierungsgesetz
 

Zu kleine Pilotin verklagt Lufthansa

Weil eine Frau für die Pilotenausbildung zu klein ist, hat sie die Lufthansa wegen angeblicher Diskriminierung verklagt. Frauen seien im Durchschnitt kleiner als Männer, argumentierte ihre Anwältin.
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Pilotin bei der Lufthansa: Diskriminiert das Unternehmen Frauen wegen ihrer Körpergröße? Foto: picture alliance/AP Images

KÖLN. Weil eine Frau für die Pilotenausbildung zu klein ist, hat sie die Lufthansa wegen angeblicher Diskriminierung verklagt. Frauen seien im Durchschnitt kleiner als Männer, argumentierte ihre Anwältin vor dem Kölner Arbeitsgericht, berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Eine pauschale Festlegung der geforderten Mindestgröße auf 1,65 Meter würde sie daher als Frau diskriminieren.

Das Gericht wies die Klage jedoch am Donnerstag ab, auch wenn nach Ansicht der Richter eine „mittelbare Diskriminierung“ gegeben sei. Die Lufthansa habe sich aber an ihren Tarifvertrag gehalten und „nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig“ gehandelt, begründete eine Gerichtssprecherin gegenüber dem Focus die Entscheidung.

Die Frau hatte zwar alle Tests für die Pilotenausbildung bei der Luftfahrtgesellschaft bestanden, wurde aber aufgrund ihrer Körpergröße von knapp 1,62 Metern abgelehnt. Dafür fordert sie nun eine Entschädigung. Einen Vergleich lehnte das Unternehmen jedoch ab und machte Anforderungen der Luftverkehrssicherheit geltend. Aus Sicht der Lufthansa müssen Piloten auch große Passagiermaschinen fliegen können. (FA/krk)

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