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Euro-Krise: Leibeigene der Banken

Euro-Krise: Leibeigene der Banken

Euro-Krise: Leibeigene der Banken

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Euro-Krise
 

Leibeigene der Banken

Der deutsche Steuerzahler muß für die Schulden fremder Staaten sowie in- und ausländischer Banken haften. Doch deren Verhalten unterliegt hierzulande keiner demokratischen Kontrolle.
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Bankenmetropole Frankfurt am Main Foto: Pixelio/Cornerstone

Im Jahre 1776 verkaufte der hessische Landgraf seine Soldaten an die Engländer. Für deren Ziele mußten damals hessische Untertanen in Amerika kämpfen – für fremde Interessen, gezwungen vom eigenen Landesherrn. An diesen Vorgang wird erinnert, wer Revue passieren läßt, was sich seit Sommer 2007 in Deutschland und Europa abspielt: Von einer selbstverschuldeten Krise (Stichwort: „Verbriefungen“) angeschlagene Banken in Deutschland werden von der Bundesregierung für „systemrelevant“ erklärt und durch Zahlungen und Bürgschaften zu Lasten der Steuerzahler gestützt.

Obwohl diese Banken Unternehmen der freien Wirtschaft sind, genießen sie damit eine dem Gleichheitssatz widersprechende Sonderbehandlung. Ihre Geschäftsrisiken werden im Ernstfall via Staat vom Steuerzahler übernommen, während alle anderen ebenfalls oft systemrelevanten Unternehmen und Freiberufler ihre Risiken selbst tragen müssen. Systemrelevant ist schließlich auch die Müllabfuhr. 

Auf diese Weise hat die Regierung buchstäblich die Arbeitskraft ihrer Bürger an die Banken verpfändet. Der Steuerzahler trägt die Verluste der Banken, am Gewinn nimmt er nicht teil: eine Zwangsverbindung, die man übertragen auf moderne Verhältnisse mit den „Hand- und Spanndiensten“ der leibeigenen Bauern früherer Zeit vergleichen kann.

Sozialistische Umverteilungsorgie

Zunächst beschränkte sich diese „Leibeigenschaft“ der Arbeiter, Angestellten und Selbständigen auf deutsche Banken. Seit Mai 2010 ist dieses Ausbeutungssystem europaweit explodiert. Ein „Rettungsschirm“ von ursprünglich 750 Milliarden Euro, für den sich Euro-Staaten verbürgen, wälzt das Kreditrisiko fremder Staaten auf die Steuerzahler ab. Obwohl Empfänger dieser sozialistischen Umverteilungsorgie kreditunwürdig gewordene Staaten (Griechenland & Co.) sein sollen, wirkt sich der „Schirm“ in Wirklichkeit nur zugunsten der Banken aus.

So war es von Anfang an, vor allem durch Frankreichs Staatspräsident Nicholas Sarkozy, gedacht. Mit dem vom Internationalen Währungsfonds (IWF), der EU-Kommission und einer Zweckgesellschaft aufzubringenden Geld werden die begünstigten Staaten den bisher mit Recht um ihr Geld fürchtenden Banken die Kredite zurückzahlen.

Dem Empfängerstaat nützt das nichts, weil seine Bankschulden nur durch die Schulden gegenüber dem Rettungsschirm ersetzt werden. Die Banken selbst beteiligen sich nicht – etwa durch Forderungsverzichte – an der Sanierung. Damit nicht genug, hat der EU-Währungskommissar Olli Rehn mitgeteilt, notfalls die „Schirmgelder“ auch an notleidende Banken weiterzuleiten.

Für Deutschland beträgt die Haftung des Steuerzahlers danach: 22 Milliarden Euro für Direktkredite der KfW an Griechenland; 119 Milliarden Euro Bürgschaft für die von der Zweckgesellschaft EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität AG) aufzunehmenden Kredite, anteilige Haftung Deutschlands in Höhe von mindestens 30 Milliarden Euro für die im Rahmen des „Schirms“ von der Kommission und dem IWF gewährten Kredite. Insgesamt beträgt das Haftungsvolumen mindestens 170 Milliarden Euro.

Dabei gibt es eine brisante Merkwürdigkeit: Obwohl nach einem in der EU beschlossenen EFSF-Rahmenvertrag Deutschland für die Zweckgesellschaft höchstens eine Bürgschaftssumme von 119 Milliarden Euro bereitstellen muß, wird in dem entsprechenden Bundesgesetz vom 22. Mai eine Ermächtigung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vorgesehen, Verpflichtungen in Höhe von 123 Milliarden Euro zu übernehmen, die mit Zustimmung des Haushaltsausschusses noch um 20 Prozent auf insgesamt 148 Milliarden Euro erhöht werden können – das heißt rund 29 Milliarden Euro mehr.

Keine demokratische Kontrolle in Deutschland

Nach dem EFSF-Rahmenvertrag sollen die Bürgschaften jeweils 120 Prozent der jeweiligen Darlehenssumme erreichen, um ein besseres Rating der EFSF am Markt zu erzielen. Die 20 Prozent sind also in dem Höchstbetrag von 119 Milliarden Euro, der auf Deutschland entfällt, bereits enthalten. Nach Auskunft des BMF dient die weit höhere Ermächtigung in dem Bundesgesetz „einer gewissen Flexibilität“, um bei unvorhergesehenem Bedarf nicht erneut ein Gesetzgebungsverfahren anstoßen zu müssen: eine höchst problematische Begründung.

Durch die Begrenzung der Bürgschaftssumme auf 119 Milliarden Euro verringert sich die Darlehenssumme des „Rettungsschirms“ von veröffentlichten 750 Milliarden Euro um rund 74 Milliarden Euro auf „nur“ 676 Milliarden Euro. Der Bundestag sollte darauf bestehen, daß der Mehrbetrag von 29 Milliarden Euro aus dem Ermächtigungsrahmen wieder gestrichen wird.

Eine „Vorratsermächtigung“ über solche Beträge ist als Selbstentmündigung des Parlaments verfassungsrechtlich nicht akzeptabel. Daß der deutsche Steuerzahler für die Schulden fremder Staaten sowie in- und ausländischer Banken haften soll, ist ein Angriff auf das demokratische Prinzip: Das Verhalten von Banken und fremden Staaten unterliegt keiner demokratischen Kontrolle in Deutschland. Die deutschen Steuerbürger sind damit der Willkür Dritter ausgeliefert.

Eine rationale Existenzmöglichkeit für den Steuerzahler gibt es nicht mehr, wenn solch uferlose Prinzipien Platz greifen. Die Definition der Staatsausgaben muß endgültig in der Hand der demokratisch gewählten Gremien bleiben. Das Tor für belastende Entscheidungen Dritter zu Lasten der Steuerzahler zu öffnen, erscheint als Verfassungsbruch. Auch gibt das Parlament sein wichtigstes Recht, die Haushaltshoheit, insoweit auf.

JF 35/10

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