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Die umstrittenen direkten Agrarbeihilfen

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Die umstrittenen direkten Agrarbeihilfen

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Weißmann, Reich, Republik, Nachkriegsrechte

Die EU-Kommission will die Direktzahlungen an die großen Agrarbetriebe nun deutlich weniger stark kürzen als ursprünglich geplant: statt um bis zu 45 Prozent nur noch um drei bis neun Prozent (JF 51/07). 80 Prozent solcher Betriebe der EU liegen in Deutschland und 90 Prozent dieser rund 5.700 deutschen Betriebe in den neuen Bundesländern. Gezahlt wird die Beihilfe je Hektar. Folglich bekommen flächenreiche Betriebe einen höheren Betrag als flächenarme. Dies führt logischerweise dazu, daß Riesenbetriebe mit Tausenden Hektar jährliche Beihilfen in mehrfacher Millionenhöhe erhalten. Großen Betrieben die Beihilfe zu kürzen, erscheint verständlich, profitieren sie doch von den Größenvorteilen mit einem geringeren Kostenaufwand je Hektar. Freilich werden sie dann um den Erfolg ihres Größenvorteils gebracht – und damit um den entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Doch sollte man sich an die Vorgeschichte erinnern. Gedacht ist die Beihilfe als Ausgleich für die lange fällige Abkehr von der Preisstützung, aber mit dem Ziel, sie schrittweise zu verringern und abzuschaffen, und zwar für möglichst alle Landwirte. Das wissen diese inzwischen, sie können sich darauf einstellen. Doch je schneller sich in dieser Übergangszeit der Ausgleichsbedarf und damit die Bedürftigkeit verringern, weil zum Beispiel die Agrarpreise gestiegen sind, desto eher muß dann die Beihilfe für alle gekürzt und aufgehoben werden. Bis dahin jedoch sollte für ihre Höhe gelten: „Hektar ist Hektar“. Anspruch auf Vertrauensschutz haben dabei auch die Großen, selbst wenn man kein Freund der riesigen LPG-Nachfolgebetriebe und reicher Branchenfremder ist – und ganz abgesehen davon, daß es auch sehr große Betriebe von zurückgekehrten Alteigentümer-Familien gibt.

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