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Marc Jongen, ESN Fraktion

Fliegen für einen guten Zweck

Fliegen für einen guten Zweck

Fliegen für einen guten Zweck

 

Fliegen für einen guten Zweck

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Umweltschutz braucht nationale Vorreiter, um nicht auf der Strecke zu bleiben. Das gilt auch für eine noch immer ausstehende Besteuerung von Flugtickets. Frankreich erhebt gemäß Kabinettsbeschluß vom 23. November im Alleingang eine Abgabe auf Flugtickets. Ab Juli 2006 soll es soweit sein. Wer dann in Frankreich ein Flugzeug besteigt, soll im Inland und innerhalb Europas einen Euro Aufschlag zahlen müssen, in der Business Class sogar zehn Euro. Das ist zwar deutlich weniger, als eine herkömmliche Mehrwertsteuer ausmachen würde, aber ein Beschluß, der die nationale Flugbranche 200 Millionen Euro kosten wird, schätzen Experten. Das Geld soll in die Entwicklungshilfe fließen. Das klingt nach Fliegen für einen guten Zweck. Der springende Punkt ist aber letztlich nicht, wofür die zusätzlichen Einnahmen verwendet wird – ob für Umwelt- oder Entwicklungshilfeprojekte oder für den Schuldenabbau. Entscheidend ist, daß in der Tendenz das Flugzeug nicht wie bisher gegenüber anderen Verkehrsmittel steuerlich bevorzugt wird. Durch den Vorstoß Frankreichs kann sich auch die Bundesregierung nicht damit herausreden, eine internationale Vereinbarung sei nicht gefunden worden, um im Lande alles zu lassen, wie es ist. Sicher, der Flugverkehr soll in Deutschland laut Koalitionsvertrag in den Emissionshandel einbezogen werden. Warum aber Flugtickets hierzulande nicht in die allgemeine Besteuerung einbeziehen? Im Februar 2006 soll in Paris eine internationale Konferenz zum Thema stattfinden. Spätestens dann wird sich zeigen, ob Angela Merkel und ihr Kabinett sich dem Lobbyismus verpflichten oder Jacques Chiracs zukunftsweisendem Vorstoß folgen.

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