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Geringqualifizierte Amtsleitung

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Immerhin 40,2 Millionen Euro stehen der „Bundesagentur für Arbeit“ (BA) in diesem Jahr für Sachverständige zur Verfügung, so Bettina Schmidt, Sprecherin der Nürnberger Behörde. Zu den sachverständigen Gutachtern rechnet die BA-Leitung auch Unternehmensberater, vor allem Roland Berger. Bergers Firma hat allein 12,4 Millionen Euro Vertragssumme aus dem Sachverständigentopf zugeteilt bekommen. Gratis war dagegen die Mitarbeit Bergers in der „Hartz-Kommission“, die zuvor den Umbau der „Bundesanstalt für Arbeit“ in eine postmoderne „Arbeitsagentur“ empfohlen hatte. Auch so darf man offenbar lukrative Staatsaufträge akquirieren. Wenn Werbeagenturen ohne Rechnungsstellung Konzeptvorschläge für Kunden entwickeln, werden sie dafür gerichtlich belangt. Nun ist eine Unternehmensberatung keine Werbefirma (wenngleich ein Werbekonzept oft sinnvoller ist als eine Unternehmensberatung), aber auch sie darf sich nicht außerhalb der rechtlichen und moralischen Normen bewegen. Die Selbstbedienung der Berger-Firma nach dem Motto: „Ich beschließe, daß du etwas falsch machst, aber was das ist, sage ich nur, wenn du kräftig dafür bezahlst“ ist unanständig, schamlos und unsittlich. Es wäre allenfalls noch erträglich gewesen, wenn sich die Hartz-Kommission vor ihrer Meinungsbildung einer Beraterfirma bedient hätte. Der größere Skandal ist aber, daß in diesem Falle eine Bundesbehörde – noch dazu das Arbeitsamt – betroffen ist. Deren Leitung wird besser als der Bundeskanzler entlohnt, aber offensichtlich bei eindeutiger Geringqualifikation überbezahlt. Wenn die leitenden Damen und Herren in Nürnberg unfähig sind, ihren „Job“ zu erledigen, sollten sie sich selbst als Arbeitslose eintragen.

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