Renate Künast, Bundesministerin für Verbraucherschutz, hat die Pläne der EU-Kommission begrüßt, eine staatlich überwachte Beschränkung der Werbeaussagen bei Lebensmitteln einzuführen. Demnach sollen die Verbraucher vor „irreführender“ Werbung für „gesunde“ Lebensmittel geschützt werden. Irreführend wäre die Werbung dann, wenn sie „unbewiesene und ungenaue“ Behauptungen enthält. Daher sollen Bezeichnungen wie „fettarm“, „zuckerfrei“ oder „leicht“ nur unter festgelegten Bedingungen verwendet werden. Die Grünenpolitikerin will „mehr Klarheit und Wahrheit“, aber nicht „Werbeklassiker verbieten, die längst zu Ohrwürmern geworden sind“. Schon letzteres ist kritikwürdig. Wie sollen künftig solche Werbeklassiker entstehen, wenn sie schon im Vorfeld verboten werden? Schlimmer ist jedoch das geistige Armutszeugnis, daß mit dieser Maßnahme den Verbrauchern attestiert wird. Das Maß aller Dinge ist für die Verbraucherschutzministerin offensichtlich der leseschwache Schulschwänzer, der auf jeden Slogan hereinfällt. Sicher ist es edel, dumme Menschen vor Schaden bewahren zu wollen. Das System der staatlichen Bevormundung beinhaltet jedoch mehrere eklatante Schwächen. Erstens enthält die staatliche Einordnung, was erlaubt und was verboten ist, ein antidemokratisches Willkürelement. In einer Demokratie sollte das Volk, sprich der Konsument, entscheiden. Zweitens reduzieren solche Maßnahmen den Grad der Volksintelligenz, da nicht mehr Selbsterfahrung und Eigenüberlegungen gefragt sind und beides dann verkümmert. Unreglementierte Werbung richtet sich immer selbst, und gegen nachweisbar falsche Aussagen schützt das Bürgerliche Gesetzbuch. Das reicht.
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