Vor mehr als einem Jahr hat die Cromme-Kommission, benannt nach ihrem Leiter, Gerhard Cromme, Aufsichtsratsvorsitzender der Thyssen-Krupp AG, im Auftrag des Bundesjustizministers einen corporate governance code, zu deutsch: Verhaltensregeln für die Firmenleitung, erarbeitet. Nun ist dazu eine Ergänzung erstellt worden, die Regelungen hinsichtlich der Bezüge der Spitzenmanager enthält. Demnach sollen zwar nicht die Grundgehälter der Spitzenverdiener beschränkt werden, aber für die lukrativen Aktienbezugsoptionen mengenmäßige Einschränkungen gelten. Zudem soll künftig der Wert der Aktienoptionen veröffentlicht werden, wie auch – wenngleich nicht verpflichtend – eine größere Transparenz der einzelnen Gesamtbezüge von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern empfohlen wird. Zielsetzung des Kodex ist die Vergrößerung des Vertrauens der Anteilseigner in die Geschäftsleitung. Das findet vor allem den Beifall der ausländischen Aktienbesitzer, die ähnliches seit langem in ihren Heimatländern gewohnt sind. Natürlich geraten damit auch die oftmals horrend anmutenden Höhen der Managerbezüge in das Blickfeld der Öffentlichkeit. Rein ökonomisch besteht keine Veranlassung zu einer absoluten Begrenzung von Spitzenlöhnen. Wenn der Vorstand sie durch erfolgreiche Geschäftsführung verdient, warum nicht. Die moralische Einschätzung spielt dabei eine Nebenrolle, wenn sie auch keinesfalls grundsätzlich aus der ökonomischen Betrachtung ausgeschlossen ist. Gefährlich wird es allerdings, wenn die Unternehmensleiter bei Milliardenverlusten keine Gehaltskürzung erfahren. Aber da sollten eigentlich die Aufsichtsräte eingreifen. So gesehen ist der Kodex eine Ohrfeige für die Institution des Aufsichtsrats.