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Dicke Kinder staatlich verboten

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Verbraucherschutzministerin Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) hat in einem deutschen Boulevardblatt ein Drei-Punkte-Programm gegen übergewichtige Kinder angekündigt. In Ganztagsschulen soll täglich eine qualitativ hochwertige Mahlzeit angeboten werden. Zur Finanzierung will Frau Künast in den Vier-Milliarden-Euro-Topf der Regierung zum Ausbau des Ganztagsschulsystems greifen. Weiterhin soll ein Unterrichtsfach Ernährung und Verbraucherschutz eingeführt und schließlich die Nahrungsmittelindustrie dazu bewegt werden, freiwillig den Fettgehalt von Produkten für Kinder zu verringern. Prinzipiell ist es löblich, daß sich die Ernährungsministerin Gedanken um die 40 Prozent der zehnjährigen Kinder macht, die ein massives Übergewicht vorweisen. Damit endet aber auch schon die Positivliste. Dagegen stehen eine Reihe von Fragen, deren ausstehende Beantwortung Zweifel an der Amtsfähigkeit der Ministerin aufkommen lassen. Ist Überernährung, wenn sie über die Frage der Ästhetik hinausgeht, nicht erst einmal ein gesundheitliches Problem, für das eine Gesundheitsministerin existiert? Kann das richtige Gewicht staatlich verordnet werden, und wenn ja, mit welchen Mitteln soll es erreicht werden? Das „Angebot einer richtigen Mahlzeit“ muß nicht angenommen werden – oder doch? Wird das heimliche Schokoriegelessen unter der Decke systematisch ausgeforscht? Ist Denunziation erlaubt? Werden Kinderriegel nur noch an Erwachsene gegen Vorlage des Personalausweises ausgegeben? Wer kontrolliert, ob eine um die Hälfte ihres Fettgehalts verringerte Süßigkeit nicht in doppelter Menge verzehrt wird? Das Wort Schwachsinn ist bei den Künastschen Vorschlägen durchaus angebracht. Fettreichtum traf hier auf Pressehungerödeme.

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