Meinungs- und Pressefreiheit sind klassische Freiheitsrechte. Sie umfassen das Recht auf freie Meinungsäußerung – auch in Presse, Funk und Fernsehen, ebenso wie durch Bücher, Vorträge oder mit Mitteln der Kunst. Auch provozierende, verletzende, schockierende oder beunruhigende Meinungsäußerungen sind davon geschützt. Grundsätzlicher ausgedrückt: Die Freiheit der Meinungsäußerung meint das Recht, Informationen frei zu empfangen, eigene und andere Ideen und Informationen mitzuteilen, ohne daran durch den Staat gehindert zu werden. Meinungs- und Pressefreiheit werden durch Artikel 19 des internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) garantiert, in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte (EMRK) sogar bereits in Artikel 10, was ihren hohen Stellenwert für die europäischen Demokratien unterstreicht. Wie dieser verwirklicht ist, läßt sich an folgendem Beispiel verdeutlichen: Während die USA zu Recht wegen der Vorenthaltung und Verletzung der Menschenrechte in Guantánamo am Pranger stehen und ein Dauerthema der Berichterstattung bleiben, sind die jahrzehntelangen, schweren Menschenrechtsverletzungen des Castro-Regimes in Kuba den meisten Medien gerade einmal eine Meldung wert. Bezeichnend ist zum Beispiel, daß sie in der PDS zu einem Disput darüber führten, ob Menschenrechtsverletzungen auf Kuba, verantwortet durch ein demokratisches Land – im Fall Guantánamo -, verwerflicher seien als diejenigen, die durch das kommunistische Regime auf der Insel begangen werden. Die Zeiten, als Tausende allein wegen des Empfangs oder der Weitergabe von „Informationen, die nicht der Geheimhaltung unterliegen“, in mittel- und osteuropäischen Gefängnissen einsaßen, sind manchen offenbar schon nicht mehr in Erinnerung, darum müssen wir uns wehren, wann immer „Altgestrige“ der „Ordnung halber“ und Gutmenschen „um des lieben Friedens willen“ – auch in Deutschland – die Verbreitung unbequemer, aber tatsachengestützter Meinungen zu verhindern trachten. Mehr als einem Drittel der Menschheit werden Meinungs- und Pressefreiheit verwehrt. Deren Unfreiheit bedroht auch unsere Freiheit. Wo unbequeme Meinungen unterdrückt, Internetzugang, freie Nutzung in- und ausländischer Medien, die Recherche der Journalisten beschränkt oder sogar internationale Menschenrechtsverpflichtungenverletzt werden, wo sie – wie in kommunistischen Staaten – der Partei und in vielen islamischen Staaten den Religionsregeln unterstellt werden, müssen wir dies beim Namen nennen. Und jedem Versuch, die notwendige Pflicht zur Achtung der Rechte oder des guten Rufs anderer oder des Schutzes der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, der Volksgesundheit oder der inneren Sicherheit mißbräuchlich auszulegen, müssen wir entgegentreten. Ohne diese Freiheit ist Demokratie eine Worthülse. Karl Hafen ist Vorsitzender der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) in Frankfurt am Main. Kontakt: Borsigallee 9, 60388 Frankfurt/Main, Telefon: 069 / 42 01 08-0, Fax: 069 / 42 01 08-33, im Internet: www.igfm.de Foto: IGFM-Chef Hafen
- Literatur