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Während in der Presse die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde der JUNGEN FREIHEIT gegen ihre Erwähnung in den Berichten des nordrhein-westfälischen Landesamtes für Verfassungsschutz einen breiten Raum in der Berichterstattung einnahm, waren Stellungnahmen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) seitens der Politik eher rar gesät. Aus dem Bundestag meldete sich lediglich Sebastian Edathy, Sprecher der „Arbeitsgruppe Rechtsextremismus“ der SPD-Fraktion, öffentlich zu Wort, um seiner Verwunderung über die Entscheidung der Karlsruher Richter Ausdruck zu verleihen: Für ihn sei die Entscheidung des Ersten Senats des BVerfG, der Verfassungsbeschwerde der JUNGEN FREIHEIT stattzugeben, „völlig unverständlich“, heißt es in einer am 28. Juni herausgegebenen Pressemitteilung Nach Edathys Einschätzung zeichne sich die Darstellung in den Berichten des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes durch ein „hohes Maß an Differenziertheit“ aus. Daß die JF „Anhaltspunkte für den Verdacht verfassungsfeindlicher Ziele“ biete, sei „durch die Dokumentation verschiedener aktueller JF-Auszüge mit demokratiefeindlichen, fremdenfeindlichen, rassistischen und antisemitischen Inhalten“ belegt worden, ist sich der Sozialdemokrat gewiß. NRW rechtfertigt Eingriffe in die Pressefreiheit Aus diesem Grund sei die weitere Erwähnung dieser Zeitung in den Berichten wünschenswert, um zu dokumentieren, daß es sich bei ihr um keine „normale Wochenzeitung“ handle. Sein Verständnis von den Aufgaben des Verfassungsschutzes, die offensichtlich gleichlautend mit denen seiner parteiinternen „Arbeitsgruppe Rechtsextremismus“ sein sollen, schildert Edathy in entlarvender Offenheit: „Daß ‚potentielle Leser‘ dadurch ‚abgehalten werden können, die Zeitung zu erwerben‘ – wie das Bundesverfassungsgericht erklärt -, ist gerade die Intention der Aufnahme der JF in den Verfassungsschutzbericht“! Den Hinweis des Bundesverfassungsgerichts in seiner Urteilsbegründung, die JUNGE FREIHEIT könne nicht quasi kollektiv für einzelne Meinungsäußerungen von freien Autoren oder Leserbriefschreibern in Haftung genommen werden, will die innenpolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen, Monika Düker, so nicht gelten lassen. Da die JF zum großen Teil von freien Mitarbeitern abhängig sei, könne die bloße Zugehörigkeit zur Redaktion kein Kriterium sein: „Die Zeitung darf sich nicht so einfach aus der Affäre ziehen“, äußerte die Grünen-Politikerin gegenüber der Berliner taz. Ähnlich lauten die Einschätzungen der von der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde betroffenen Behörde. „Wir sehen der erneuten Prüfung durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf zuversichtlich entgegen. Das Bundesverfassungsgericht hat grundsätzlich für zulässig erachtet, daß die JUNGE FREIHEIT als Presseorgan Gegenstand der Berichterstattung des Verfassungsschutzes sein kann. Dazu fordert es allerdings, daß die verfassungsfeindlichen Positionen externer Autoren der JUNGEN FREIHEIT zuzurechnen sind. Dies werden wir eindeutig belegen“, erklärte der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz-Chef Hartwig Möller. Er ist weiter davon überzeugt, daß im Falle der JF ein Eingriff in die Pressefreiheit gerechtfertigt sei, heißt es in einer Pressemitteilung seines Amtes. Zur inhaltlichen Rechtfertigung der jetzt aus Karlsruhe in Frage gestellten Vorgehensweise seines Amtes bietet Möller altbewährte Argumentationsmuster. Die „Neue Rechte“ – und damit gleichbedeutend die JUNGE FREIHEIT – „verwischt die Trennungslinien zwischen demokratischem und rechtsextremistischen Spektrum“. Weiter heißt es unter Aufbietung des Mimikry-Vorwurfs: „Hinter ihrem gemäßigten Duktus verbergen sich oft antidemokratische und fremdenfeindliche Konzepte. Dies zu enttarnen, bleibt eine der wichtigsten Aufgaben unseres Verfassungsschutzes“, ist sich Möller sicher. Aus dem für den Verfassungsschutz zuständigen Innenministerium war bisher keine Äußerung zum Erfolg der Verfassungsbeschwerde der JUNGEN FREIHEIT vernehmbar, ebensowenig von seiten der beiden Regierungsfraktionen CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen. Ob der neue Innenminister Ingo Wolf (FDP) den diesbezüglich zweifelhaften Kurs im „Kampf gegen Rechts“ seines Amtsvorgängers Fritz Behrens weiterverfolgen wird, ist noch unklar; die berufliche Zukunft des noch amtierenden Behördenleiters Möller ebenso. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung kommentierte die politischen Perspektiven vergangenen Samstag so: „Die neue Landesregierung in Düsseldorf wird gut daran tun, das Landesamt für Verfassungsschutz gründlicher unter die Lupe zu nehmen – denn dort hat man sich über die Jahre zu Fachtagungen über ‚Rechte‘ als Experten die merkwürdigsten Antifa-Matadore verschrieben und dergestalt die korrekte Definition dessen, was rechts und was extrem ist, von linksaußen liefern lassen.“ „Richterspruch als Freibrief auslegen“ Höher als seine Parteifreunde Edathy und Möller schätzt allerdings Helmut Lölhöffel vom sozialdemokratischen Antifa-Medium blick nach rechts (bnr) den Wert der in Artikel 5 Grundgesetz niedergelegten Meinungsfreiheit. Zwar teilt auch er die Bedenken, diese Zeitung könne „diesen Richterspruch als Freibrief auslegen“, aber das hohe Gut der Meinungsfreiheit gelte „selbstverständlich ebenso für die JUNGE FREIHEIT, auch wenn das Rechtsblatt uns nicht paßt und nun die Gefahr besteht, daß die Redaktion willkürlich gekürzte Auszüge dieses Kommentars als Beleg für ihre Unbescholtenheit nachdruckt“, heißt es im bnr. Schließlich hätten sich die Richter ja nicht „mit der raffinierten und schwer durchschaubaren Mischung des Blattes“ befaßt. Und dazu stellt Lölhöffel mit Blick auf die eigenen Reihen resigniert fest: „Der Trick, auch sozialdemokratische Politiker zu bewegen, für die JUNGEN FREIHEIT Interviews zu geben, hat also gezogen. Um so schlimmer ist, daß sich einzelne SPD-Mitglieder dafür hergaben.“ Warum JF-Interviews zum Beispiel mit den aus Nordrhein-Westfalen stammenden SPD-Politikern Friedhelm Farthmann und Christoph Zöpel, dem sozialdemokratischen Bezirksbürgermeister von Berlin-Neukölln, Heinz Buschkowsky, oder den beiden SPD-Granden Egon Bahr und Peter Glotz „Tricks“ gewesen sein sollen, bleibt freilich Lölhöffels Geheimnis.

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