BERLIN. Die Klimakleber, die im Mai den Verkehr auf der Berliner Stadtautobahn ausbremsten, dürfen ihrer Führerscheine behalten. Das haben Recherchen der Jungen Freiheit bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin ergeben. Sie werden damit anders behandelt als zum Beispiel der Lkw-Fahrer von Stralsund, der einen Blockierer einen Meter vor sich herschob und sofort seine Fahrerlaubnis verlor.
Im Mai waren Mitglieder der „Letzten Generation“ auf der A100 mit gemieteten Autos zum Teil quer über alle drei Spuren gefahren und hatten dabei andere Verkehrsteilnehmer geschnitten, wie Bilder einer Dashcam zeigten. Dann hatten sie die hinter sich fahrenden Wagen ausgebremst, waren ausgestiegen und hatten sich auf der Fahrbahn sowie den Autodächern und Antriebswellen festgeklebt. Solche Manöver gab es im Frühjahr in der Hauptstadt fast täglich.
Für die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ist das kein Grund, den Extremisten die Führerscheine wegzunehmen. „Straßenverkehrsdelikte wie etwa eine Gefährdung des Straßenverkehrs oder ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr setzen neben der Verkehrsbeeinträchtigung aber gesetzlich auch eine sog. ‚konkrete Gefährdung‘ voraus, also einen Beinahe-Unfall“, antwortete Pressesprecher Sebastian Büchner auf eine Anfrage der JF.
Grundsätzlich mußte in der Hauptstadt noch kein einziger Klima-Extremist seinen Führerschein abgeben: „Der Entzug der Fahrerlaubnis in Verfahren gegen Klimaaktivist:innen ist – jedenfalls bislang – nicht erfolgt, da dafür die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 69 StGB erfüllt sein müßten und dies in den bislang abgeurteilten Verfahren nicht der Fall war“, teilte Staatsanwältin Karen Sommer, zweite Pressesprecherin bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, auf eine JF-Nachfrage mit.
Laut Paragraph 69 des Strafgesetzbuches verliert seinen Führerschein, „wer wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat“. Dazu zählen Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotene Autorennen, Trunkenheit im Verkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder der Vollrausch.
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