BERLIN. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller hat eindringlich davor gewarnt, der AfD ein Vorschlagsrecht bei der Richterwahl für das Bundesverfassungsgericht zu gewähren. Grund dafür sind seine täglichen Erlebnisse im Umgang mit Abgeordneten der Partei im Bundestag, sagte er auf einer Tagung der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung. Darüber berichten das Portal „beck-online“ und die FAZ.
Als Beispiel nannte Müller eine kürzlich gehaltene Rede des Parlamentarischen Geschäftsführers der AfD, Stephan Brandner, in der dieser die deutsche Justiz als „willfährig“ denunziert habe. Zudem bestritt der CDU-Politiker den Anspruch der AfD, eine Alternative für Deutschland zu sein, und sprach von der „sogenannten AfD“ mit ihren „Spießgesellen“. Müller ist aktuell der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag.
Ausschluß sei „hysterisch“
Ganz anders äußerten sich auf der Tagung die ehemalige Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff und der Bonner Professor für Öffentliches Recht, Christian Hillgruber. Beide plädierten dafür, der AfD ein Vorschlagsrecht für die Bundesverfassungsrichter zu geben.
Lübbe-Wolff wies darauf hin, daß es auch auf Landesebene bereits Verfassungsrichter gebe, die von der rechten Partei vorgeschlagen wurden. Die grundlegende Abgrenzungsstrategie im Bund bezeichnete sie als „hysterisch“. Die starken AfD-Umfrageergebnisse würden zeigen, daß diese Strategie gescheitert sei.
Vorschlagsrecht sollte von Wahlergebnis abhängen
Sie forderte daher, den informellen Proporz zu ändern, nach dem die Richter gegenwärtig bestimmt werden. Diese informelle Absprache zwischen den etablierten Parteien sieht vor, daß von den acht Richtern in den beiden Senaten des Bundesverfassungsgerichts je drei von der CDU/CSU und der SPD ausgewählt werden und je einer von den Grünen und der FDP.
Hillgruber trat dafür ein, die informellen Absprachen grundsätzlich abzuschaffen und stattdessen die Richterwahl gesetzlich zu regeln. Wie viele Richter jede Partei vorschlagen dürfe, solle künftig vom Durchschnittsergebnis der vergangenen drei Bundestagswahlen abhängen, entsprechend der zwölfjährigen Amtszeit der Richter.
Welcher AfD-Kandidat bekäme eine Mehrheit?
Sollte die AfD tatsächlich ein Vorschlagsrecht bekommen, bedeutete das indes nicht, daß ihr Kandidat auch tatsächlich vom Bundestag mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit gewählt wird. Lübbe-Wolff und Hillgruber waren sich einig, daß die anderen Parteien einen radikalen AfD-Kandidaten ablehnen müßten.
Allerdings machte die frühere Verfassungsrichterin deutlich, daß es aus ihrer Sicht durchaus rechte Juristen gebe, die für Karlsruhe geeignet sind. Als konkretes Beispiel nannte sie mit dem Staatsrechtler Dietrich Murswiek einen regelmäßigen Gastautor dieser Zeitung.
Der emeritierte Professor hat mit 77 Jahren jedoch die Altersgrenze überschritten. Richter am Bundesverfassungsgericht dürfen höchstens 67 Jahre alt sein. (dh)






