HEILBRONN. Die Heilbronner Kriminalpolizei hat Ermittlungen gegen einen örtlichen Rentner wegen des Verdachts der Beleidigung aufgenommen. Hintergrund ist ein Facebook-Kommentar im Vorfeld des Besuchs von Bundeskanzler Friedrich Merz und Ministerpräsident Winfried Kretschmann im vergangenen Oktober, wie die Heilbronner Stimme zuerst berichtete. Unter einem Hinweis der Polizei zu einem temporären Flugverbot hatte der Mann geschrieben: „Pinocchio kommt nach HN“, versehen mit einem Langnasen-Emoji. Das Social-Media-Team des Polizeipräsidiums stieß bei der Sichtung auf den Beitrag und brachte ihn nach Paragraf 188 StGB zur Anzeige.
Das weckt Erinnerungen an die sogenannte „Schwachkopf“-Affäre um Ex-Wirtschaftsminister Robert Habeck. Im Herbst 2024 hatte die Hausdurchsuchung nach einer Anzeige nach dem genannten Paragrafen zur Politikerbeleidigung bei einem Rentner aus Bayern bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Der 64jähriger Stefan Niehof hatte auf der Plattform X ein Meme geteilt, das das Foto des damaligen Wirtschaftsministers Robert Habeck, versehen mit dem an eine bekannte Shampoo-Marke angelehnten Schriftzug „Schwachkopf Professional“ zeigte. Daraufhin rückte die Polizei in den frühen Morgenstunden zu einer Hausdurchsuchung an und beschlagnahmte ein Tablet. Der Vorwurf: Beleidigung von Personen des politischen Lebens gemäß Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs – exakt jener Paragraf, der nun auch in Heilbronn zur Anwendung kommt. Im Schwachkopf-Fall wurde das Verfahren später eingestellt. Niehoff ist Anfang 2026 verstorben.
„Pinocchio“ ist zulässiges Werturteil
Der Heilbronner Rentner erfuhr Ende Januar offiziell von den Ermittlungen. „Das ist doch ein Witz und völlig unverhältnismäßig. Als ich im Freundes- und Bekanntenkreis von der Anzeige erzählt habe, dachten alle, ich will sie auf den Arm nehmen,“ sagte er der Lokalzeitung. Rechtsexperten werten die Bezeichnung „Pinocchio“ als zulässiges metaphorisches Werturteil und nicht als strafbare Formalbeleidigung. Die Äußerung sei durch die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt, zumal Spitzenpolitiker scharfe Kritik aushalten müßten. Auch politische Konkurrenten, wie Stephan Brandner (AfD), hatten Merz in der Vergangenheit bereits öffentlich als „Pinocchio“ bezeichnet, um ihm Wortbruch vorzuwerfen.
Der Heilbronner hat inzwischen eine Einstellung des Verfahrens gefordert. In seiner Stellungnahme an die Polizei argumentiert er, der satirische Kommentar nenne weder Namen noch ziele er zweifelsfrei auf eine konkrete Person ab. Nun liegt es an der Staatsanwaltschaft zu entscheiden, ob der Fall weiterverfolgt wird. Im Falle einer Anklage halten Experten allenfalls eine geringe Geldstrafe für wahrscheinlich. (mp)





