BERLIN. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat nach dem Brandanschlag auf das Berliner Stromnetz eine hohe finanzielle Belohnung für Hinweise zur Ermittlung der Täter befürwortet. Wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums gegenüber der Bild-Zeitung sagte, unterstütze der Minister eine entsprechende Auslobung, um neue Ansätze für die Fahndung nach den mutmaßlich linksterroristischen Tätern der sogenannten Vulkangruppe zu gewinnen.
Nach Angaben aus Sicherheitskreisen wird im Bundesinnenministerium eine Belohnung im sechs- oder siebenstelligen Bereich erwogen. Eine konkrete Entscheidung über eine Auslobung oder deren Höhe sei bislang jedoch nicht getroffen worden. Die Ermittlungen werden vom Generalbundesanwalt geführt. Es bestehe unter anderem der Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, der verfassungsfeindlichen Sabotage, der Brandstiftung sowie der Störung öffentlicher Betriebe, teilte ein Sprecher der Behörde der JUNGEN FREIHEIT mit.
Vulkangruppe verübt seit 2011 Anschläge
Der Anschlag Anfang Januar richtete sich gegen eine Kabelbrücke im Berliner Südwesten. Durch den Brand waren zeitweise rund 45.000 Haushalte sowie mehr als 2.000 Gewerbeeinheiten ohne Strom. Der Ausfall dauerte mehrere Tage und führte zu erheblichen Einschränkungen für Anwohner, Betriebe und öffentliche Einrichtungen. Auf dem linksextremen Portal indymedia erschienen daraufhin teils widersprüchliche Selbstbezichtigungsschreiben.
Die sogenannte Vulkangruppe ist den Sicherheitsbehörden seit 2011 bekannt und wird mit zahlreichen Brandanschlägen in Berlin und Brandenburg in Verbindung gebracht. Ziele waren dabei wiederholt Kabelschächte, Funkmasten und Datenleitungen. Bundesweite Schlagzeilen machte der bis heute nicht aufgeklärte Angriff auf die Energieversorgung des Tesla-Werks Grünheide im März 2024. Konkrete Tatverdächtige konnten auch im aktuellen Fall bislang nicht identifiziert werden.
Bundesanwalt und Berlin lehnten Hinweisgelder ab
Vor der Bekanntgabe aus dem Bundesinnenministerium hatten der Generalbundesanwalt und die Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport gegenüber der JF erklärt, von einer Auslobung eines Hinweis- oder Fahndungsgeldes abzusehen. Zur Begründung verwiesen beide Stellen darauf, daß eine Auslobung ohne konkrete Tatverdächtige nicht vorgesehen sei und die Bewertung gerichtsfester Hinweise rechtlich schwierig sei.
In der Vergangenheit setzten Sicherheitsbehörden bei der Fahndung nach Schwerstraftätern wiederholt auf hohe Geldbelohnungen. So war im Zusammenhang mit der Suche nach der früheren RAF-Terroristin Daniela Klette eine Belohnung von 150.000 Euro ausgesetzt worden. Ein Hinweisgeber soll nach ihrer Festnahme 2024 in Berlin eine Prämie erhalten haben. (sv)






