MÜNCHEN. Nach dem Terroranschlag von München sind laut dem bayerischen Landeskriminalamt ein zweijähriges Mädchen und seine Mutter an ihren schweren Verletzungen gestorben. Sie waren am Donnerstag von einem 24 Jahre alten afghanischen Islamisten mit dem Auto angefahren worden, als dieser mit voller Absicht durch einen Demonstrationszug der Gewerkschaft Verdi raste. Insgesamt wurden bei dem Attentat 37 Menschen verletzt. Die Frau hatte ihre Tochter in einem Kinderwagen zur Kundgebung mitgebracht.
Kurz vor der Todesnachricht besuchte am Sonnabend Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) den Tatort und forderte Konsequenzen. „Solche Dinge sollten sich nicht zutragen“, sagte Scholz. „Wer so was macht, muß mit den härtesten Strafen rechnen.“ Wer kein Aufenthaltsrecht besitze, müsse nach der Strafe in seine Heimat zurückkehren.
Generalbundesanwalt übernimmt Ermittlungen
Mittlerweile hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen übernommen. Bei der Münchner Terrorfahrt handelt es sich um die dritte Terrorattacke durch asylsuchende Migranten innerhalb von kaum zwei Monaten. Kurz vor Weihnachten war ein Araber über den Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast und hatte dabei sechs Menschen ermordet, fast 300 wurden zum Teil schwer verletzt. Zuletzt hatte in Aschaffenburg ein abgelehnter afghanischer Asylbewerber ein Kleinkind und einen Mann bei einem Angriff auf eine Kitagruppe in einem Stadtpark brutal ermordet.
Beim Täter von München handelt es sich um den 24jährigen Afghanen Farhad N. Nach seiner Tat rief er „Allahu Akbar“. Laut Ermittlern hat er gestanden, den Demonstrationszug mit Absicht angegriffen zu haben und dafür ein religiöses Motiv angegeben zu haben.
Klare islamischer Bezug
Drei Tage vor der Tat postete Farhad N. sich beim islamischen Gebet, in der Bedeutung etwa vergleichbar mit dem christlichen „Vater unser“. Das letzte Video, veröffentlicht am Mittwoch, zeigt Gesang auf Farsi, eine der Landessprachen Afghanistans. Dazu schrieb N.: „O Allah, beschütze uns immer“.
Dabei nutzte er das Emoji für die Kaaba im saudi-arabischen Mekka, dem wichtigsten Heiligtum aller Muslime weltweit. Außerdem verwendete er den ausgestreckten Zeigefinger. Diese Geste heißt Tauhid, und vor allem Islamisten zeigen sie gern. Eine Slideshow mit Bildern aus seinem Leben gehört ebenfalls zu den letzten Beiträgen, die der Mann veröffentlichte, der vor mehr als acht Jahren illegal nach Deutschland einwanderte. Sie wirkt im Nachhinein wie ein Abschiedsvideo.
Asylantrag abgelehnt
Laut der leitenden Oberstaatsanwältin Gabriele Tilmann spreche vieles für eine islamistische Motivation, auch wenn der Täter keiner bekannten Organisation angehöre. Hinweise auf eine psychische Erkrankung gebe es nicht. Das Verwaltungsgericht München hatte bereits 2020 den Asylantrag abgelehnt. Laut einem dem Spiegel vorliegenden Urteil wurde sein IQ als „unterdurchschnittlich“ eingestuft, zudem legte er Atteste über eine posttraumatische Belastungsstörung vor.
Das Gericht hielt seine Fluchtgeschichte jedoch für unglaubwürdig und sah keine ernsthafte Bedrohung bei einer Rückkehr nach Afghanistan. Damit galt er als ausreisepflichtig. Obwohl sein Asylantrag abgelehnt wurde, blieb der Migrant in Deutschland. Die Coronapandemie verhinderte seine Abschiebung. Anfang 2021 erhielt er eine Duldung, im Herbst desselben Jahres schließlich eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis als „gut integrierter Volljähriger“. (ho/fh/rr)