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Hitlergruß?: Weil Lauterbach den Arm hebt, muß eine Frau vor Gericht – das Urteil

Hitlergruß?: Weil Lauterbach den Arm hebt, muß eine Frau vor Gericht – das Urteil

Hitlergruß?: Weil Lauterbach den Arm hebt, muß eine Frau vor Gericht – das Urteil

Dieses Standbild von Karl Lauterbach aus einem Video brachte eine Frau in Schwierigkeiten. Screenshot: X/JF
Dieses Standbild von Karl Lauterbach aus einem Video brachte eine Frau in Schwierigkeiten. Screenshot: X/JF
Dieses Standbild von Karl Lauterbach aus einem Video bringt eine Frau in Schwierigkeiten. Screenshot: X/JF
Hitlergruß?
 

Weil Lauterbach den Arm hebt, muß eine Frau vor Gericht – das Urteil

Eine Frau postet im Internet ein Bild von Ex-Minister Lauterbach mit erhobenem Arm – das Amtsgericht Schweinfurt erkennt darin einen Hitlergruß. Jetzt bekommt die Coburgerin dafür eine Strafe.
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SCHWEINFURT. Das Amtsgericht Schweinfurt hat eine Frau aus Coburg zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro verurteilt. Der Richter wertete ein von ihr geteiltes Bild von Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) als Darstellung eines Hitlergrußes und folgte damit der Argumentation der Staatsanwaltschaft – trotz gegenteiliger Einlassungen der Angeklagten.

Die Frau hatte das Standbild aus einer Rede Lauterbachs vom 22. Juni 2022 in Magdeburg im März 2024 in Verbindung mit Berichten über eine Querdenken-Kundgebung verbreitet. Dort hatte einer der Redner in erster Instanz eine Strafe erhalten, weil er beim Winken einen Hitlergruß gezeigt haben soll.

Frau wollte durch Lauterbach ins Gespräch kommen

Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt hatte zunächst eine Strafe von 3.500 Euro beantragt und der Frau das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a StGB vorgeworfen – die JUNGE FREIHEIT berichtete. Nachdem die Angeklagte den Strafbefehl nicht akzeptierte, kam es am 12. Mai zur Hauptverhandlung. Das Gericht milderte die Strafe zwar ab, hielt aber in der Begründung an der Sichtweise der Anklage fest.

Gegenüber Apollo News, das zuerst über den Fall berichtete, erklärte die Frau, sie habe keineswegs einen Hitlergruß verbreiten wollen. Sie habe mit dem Plakat lediglich auf das Auftreten Lauterbachs aufmerksam machen und mit Menschen ins Gespräch kommen wollen. Weder Staatsanwaltschaft noch Richter hatten ihr diese Absicht abgenommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (rr)

Dieses Standbild von Karl Lauterbach aus einem Video bringt eine Frau in Schwierigkeiten. Screenshot: X/JF
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