SCHWEINFURT. Das Amtsgericht Schweinfurt hat eine Frau aus Coburg zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro verurteilt. Der Richter wertete ein von ihr geteiltes Bild von Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) als Darstellung eines Hitlergrußes und folgte damit der Argumentation der Staatsanwaltschaft – trotz gegenteiliger Einlassungen der Angeklagten.
Die Frau hatte das Standbild aus einer Rede Lauterbachs vom 22. Juni 2022 in Magdeburg im März 2024 in Verbindung mit Berichten über eine Querdenken-Kundgebung verbreitet. Dort hatte einer der Redner in erster Instanz eine Strafe erhalten, weil er beim Winken einen Hitlergruß gezeigt haben soll.
Frau wollte durch Lauterbach ins Gespräch kommen
Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt hatte zunächst eine Strafe von 3.500 Euro beantragt und der Frau das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a StGB vorgeworfen – die JUNGE FREIHEIT berichtete. Nachdem die Angeklagte den Strafbefehl nicht akzeptierte, kam es am 12. Mai zur Hauptverhandlung. Das Gericht milderte die Strafe zwar ab, hielt aber in der Begründung an der Sichtweise der Anklage fest.
Zu diesem Video fällt mir nur eins ein:
TRETEN SIE ENDLICH ZURÜCK! #LauterbachRuecktrittSofort #LauterbachRausschmissSofort pic.twitter.com/Lzy5Xqn2U2
— Heimatgefühl (@HeimatliebeDE) June 22, 2022
Gegenüber Apollo News, das zuerst über den Fall berichtete, erklärte die Frau, sie habe keineswegs einen Hitlergruß verbreiten wollen. Sie habe mit dem Plakat lediglich auf das Auftreten Lauterbachs aufmerksam machen und mit Menschen ins Gespräch kommen wollen. Weder Staatsanwaltschaft noch Richter hatten ihr diese Absicht abgenommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (rr)