POTSDAM. Das Brandenburger Innenministerium hat die AfD im Land offiziell als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Damit macht der Verfassungsschutz Brandenburg nach einem vorläufigen juristischen Stillstand wieder ernst. Die Entscheidung basiert auf einem Vermerk, dessen Veröffentlichung nun für den 14. August angekündigt wurde.
Demnach vertrete die Partei „verfassungsfeindliche Positionen“, sei „in hohem Maße fremdenfeindlich“, zum Teil rassistisch und richte sich insbesondere gegen Muslime, berichtet die dpa. In der AfD Brandenburg erkenne man demnach eine politische Kraft, die sich in einem „geistigen Bürgerkrieg“ wähne, „revolutionäre Zustände“ herbeisehne und den Parteienstaat abschaffen wolle. Auch werde das Konzept des Staatsvolks als gleichberechtigter Bürgerverband abgelehnt – stattdessen grenze die Partei deutsche Staatsbürger aus, sofern sie einen anderen kulturellen oder religiösen Hintergrund hätten.
AfD zog Eilantrag gegen Hochstufung zurück
Die Einstufung war zunächst juristisch blockiert gewesen. Gegen die Entscheidung hatte die Partei einen Eilantrag und eine Klage eingereicht. Dies führte dazu, daß das Innenministerium den Vermerk zur Begründung nicht veröffentlichen durfte. Nachdem die AfD den Eilantrag nun zurückgezogen hat, wird die Bekanntgabe möglich – die Klage im Hauptverfahren bleibt jedoch bestehen.
Nach Angaben des Ministeriums sei für die Veröffentlichung des Dokuments noch Zeit erforderlich, da personenbezogene Daten geschwärzt werden müßten. Eine entsprechende Zustimmung aller Betroffenen innerhalb der AfD liege nicht vor.
AfD drängt auf Veröffentlichung des Gutachtens
AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt drängte auf eine zügige Veröffentlichung. Der Brandenburger Landesverband ist der Ansicht, der Vermerk enthalte Aussagen, die mit einer mehrheitsfähigen Meinung in der Bevölkerung übereinstimmten. Bereits Mitte Juli hatte die Partei Innenminister René Wilke (parteilos) zur Veröffentlichung aufgefordert. Dieser verwies darauf, die Partei selbst habe mit ihrem juristischen Vorgehen die Sperre verursacht.
Auch in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wird die jeweilige Landespartei als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Der Bundesverfassungsschutz hatte Anfang Mai die Gesamtpartei ebenfalls hochgestuft. Da auch hier Klage eingereicht wurde, liegt die Maßnahme bundesweit auf Eis – in Brandenburg hingegen ist sie nun offiziell. (sv)