BERLIN. Die Zahl der Bußgeldverfahren gegen Eltern, deren Kinder häufig dem Unterricht fernbleiben, ist deutlich gestiegen. Allein in Nordrhein-Westfalen erhöhte sie sich seit 2020 um 45 Prozent und belief sich im vergangenen Jahr auf 8.076 Fälle, teilte das Landesbildungsministerium auf eine Bild-Anfrage mit.
Einen deutlichen Anstieg verzeichneten auch mehrere Großstädte in Niedersachsen und Bayern. In Hannover etwa gab es 2024 insgesamt 2.880 Verfahren, 21 Prozent mehr als im Vorjahr. Dabei kassierte die niedersächsische Landeshauptstadt mehr als 468.000 Euro ein. Bayerns Hauptstadt München verzeichnete 2.766 Fälle, mit rund 600.000 Euro an eingezogenen Bußgeldeinnahmen.
Auch in den neuen Bundesländern stieg die Zahl der Bußgeldverfahren gegen die Eltern der Schulschwänzer. Das Landesschulamt Sachsen-Anhalt etwa vermeldete im Schuljahr 2023/24 insgesamt 1.945 Verstöße gegen die Schulpflicht, was einem Anstieg von 31 Prozent innerhalb von fünf Jahren entspricht. In Brandenburg gab es allein im ersten Schulhalbjahr 2024/25 bereits 132 solche Verfahren, fast genauso viele wie im kompletten Schuljahr zuvor mit 153 Verfahren.
Schulschwänzer kommen häufig aus schwierigen Familien
Die Bild fragte zudem nach den häufigsten Gründen, weshalb Schulpflichtige unerlaubt dem Unterricht fernbleiben. Nach Angaben des Bezirksamts Berlin-Neukölln, das 460 Bußgeldbescheide jährlich wegen Schulpflichtverstößen ausstellt, gehen 70 Prozent der Fälle auf „familiäre Problemlagen“ zurück. Dazu zählen unter anderem soziale Isolation, fehlende Tagesstrukturen oder Verpflichtungen der Kinder im Haushalt wie die Pflege der Geschwisterkinder.
Andere Bildungsministerien und Kommunen, die aber nicht konkret genannt werden, führen die Zahl der Schulschwänzer neben familiären Problemen auch auf Mobbing, Gewalt, fehlende Motivation sowie Schul- beziehungsweise Prüfungsangst zurück. Zudem berichteten sie von Eltern, die das Schulwesen „grundsätzlich“ ablehnten, berichtet die Bild. Aus der Stadt Augsburg heißt es außerdem, günstigere Tickets außerhalb der Ferienzeit seien eine „Verlockung, nicht am Unterricht teilzunehmen“.
Da in Deutschland Schulpflicht besteht, ist unentschuldigtes Fehlen in der Schule eine Ordnungswidrigkeit. Die Höhe des dafür verhängten Bußgeldes hängt vom Bundesland ab: Drohen Eltern der Schulschwänzer in Nordrhein-Westfalen etwa bis zu 1.000 Euro Geldstrafe, kann diese in Berlin und Brandenburg maximal 2.500 Euro betragen. (kuk)