BERLIN. Die staatliche Finanzierung politischer Parteien in Deutschland steigt in diesem Jahr auf rund 225,38 Millionen Euro. Das geht aus einem Bericht des Statistischen Bundesamtes hervor. Demnach ergibt sich die neue Obergrenze aus der Entwicklung des sogenannten Parteien-Index, der die für politische Parteien typischen Ausgaben abbildet.
Der Parteien-Index setzt sich zu 70 Prozent aus dem allgemeinen Verbraucherpreisindex und zu 30 Prozent aus dem Index der tariflichen Monatsverdienste im öffentlichen Dienst zusammen. Für das Jahr 2024 weist er eine Steigerung um 2,83 Prozent gegenüber dem Vorjahr aus. Nach den Vorgaben des Parteiengesetzes wird die Obergrenze der staatlichen Teilfinanzierung in solchen Fällen um den abgerundeten Steigerungswert angehoben – also um 2,8 Prozent.
Es handelt sich um einen Maximalwert
Die bisherige absolute Obergrenze hatte nach der letzten Gesetzesänderung 219.244.906 Euro betragen. Für das Haushaltsjahr 2025 ergibt sich daraus nun ein Gesamtvolumen von 225.383.763 Euro, das der Staat höchstens an Parteien ausschütten darf. Die endgültige Verteilung hängt unter anderem vom Wahlerfolg und vom Spendeneingang der jeweiligen Parteien ab.
Auch die Einzelbeträge für die Berechnung der wählerstimmenbezogenen Erstattungen wurden angepaßt. Für die ersten vier Millionen gültigen Stimmen einer Partei zahlt der Staat künftig 1,21 Euro pro Stimme – bisher waren es 1,18 Euro. Für jede weitere gültige Stimme liegt der Betrag ab 2025 bei 0,99 Euro, bislang waren es 0,97 Euro.
Neuer Höchststand
Die Parteienfinanzierung in Deutschland besteht aus mehreren Komponenten. Neben der Erstattung von Stimmenanteilen erhalten Parteien staatliche Mittel auch in Abhängigkeit von den eingeworbenen Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Alle Zahlungen unterliegen einer absoluten Obergrenze, die jährlich durch den sogenannten Parteien-Index überprüft und bei Bedarf angepaßt wird.
Mit der nun festgelegten Summe liegt die staatliche Unterstützung für politische Parteien auf einem neuen Höchststand. Die nächste reguläre Anpassung erfolgt turnusgemäß im Frühjahr 2026 auf Basis der Preisentwicklung im Jahr 2025. (ho/mit KI)