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Mehr als 225 Millionen Euro: Staatliche Parteienfinanzierung steigt auf Rekordwert

Mehr als 225 Millionen Euro: Staatliche Parteienfinanzierung steigt auf Rekordwert

Mehr als 225 Millionen Euro: Staatliche Parteienfinanzierung steigt auf Rekordwert

Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, gibt bei der Plenarsitzung im Deutschen Bundestag eine Regierungserklärung zum Jahreswirtschaftsbericht, die aktuelle Konjunkturlage und künftige Herausforderungen in der Wirtschaftspolitik ab. Weitere Themen der 82. Sitzung der 20. Legislaturperiode sind die Stiftung Unabhängige Patientenberatung, Programme zur Innovations- und Technologieförderung im Mittelstand und eine Aktuelle Stunde zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Parteienfinanzierung.
Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, gibt bei der Plenarsitzung im Deutschen Bundestag eine Regierungserklärung zum Jahreswirtschaftsbericht, die aktuelle Konjunkturlage und künftige Herausforderungen in der Wirtschaftspolitik ab. Weitere Themen der 82. Sitzung der 20. Legislaturperiode sind die Stiftung Unabhängige Patientenberatung, Programme zur Innovations- und Technologieförderung im Mittelstand und eine Aktuelle Stunde zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Parteienfinanzierung.
Plenum des Bundestags: Mehr Geld für Parteien kann ausgeschüttet werden. Foto: picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka
Mehr als 225 Millionen Euro
 

Staatliche Parteienfinanzierung steigt auf Rekordwert

Die staatliche Finanzierung der Parteien steigt 2025 erneut – auf eine neue Rekordsumme. Möglich macht das ein Preisindex, der an Beamtengehälter gekoppelt ist. Was die Parteien künftig pro Stimme kassieren – und warum der Bundestag keinen Spielraum hat.
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BERLIN. Die staatliche Finanzierung politischer Parteien in Deutschland steigt in diesem Jahr auf rund 225,38 Millionen Euro. Das geht aus einem Bericht des Statistischen Bundesamtes hervor. Demnach ergibt sich die neue Obergrenze aus der Entwicklung des sogenannten Parteien-Index, der die für politische Parteien typischen Ausgaben abbildet.

Der Parteien-Index setzt sich zu 70 Prozent aus dem allgemeinen Verbraucherpreisindex und zu 30 Prozent aus dem Index der tariflichen Monatsverdienste im öffentlichen Dienst zusammen. Für das Jahr 2024 weist er eine Steigerung um 2,83 Prozent gegenüber dem Vorjahr aus. Nach den Vorgaben des Parteiengesetzes wird die Obergrenze der staatlichen Teilfinanzierung in solchen Fällen um den abgerundeten Steigerungswert angehoben – also um 2,8 Prozent.

Es handelt sich um einen Maximalwert

Die bisherige absolute Obergrenze hatte nach der letzten Gesetzesänderung 219.244.906 Euro betragen. Für das Haushaltsjahr 2025 ergibt sich daraus nun ein Gesamtvolumen von 225.383.763 Euro, das der Staat höchstens an Parteien ausschütten darf. Die endgültige Verteilung hängt unter anderem vom Wahlerfolg und vom Spendeneingang der jeweiligen Parteien ab.

Auch die Einzelbeträge für die Berechnung der wählerstimmenbezogenen Erstattungen wurden angepaßt. Für die ersten vier Millionen gültigen Stimmen einer Partei zahlt der Staat künftig 1,21 Euro pro Stimme – bisher waren es 1,18 Euro. Für jede weitere gültige Stimme liegt der Betrag ab 2025 bei 0,99 Euro, bislang waren es 0,97 Euro.

Neuer Höchststand

Die Parteienfinanzierung in Deutschland besteht aus mehreren Komponenten. Neben der Erstattung von Stimmenanteilen erhalten Parteien staatliche Mittel auch in Abhängigkeit von den eingeworbenen Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Alle Zahlungen unterliegen einer absoluten Obergrenze, die jährlich durch den sogenannten Parteien-Index überprüft und bei Bedarf angepaßt wird.

Mit der nun festgelegten Summe liegt die staatliche Unterstützung für politische Parteien auf einem neuen Höchststand. Die nächste reguläre Anpassung erfolgt turnusgemäß im Frühjahr 2026 auf Basis der Preisentwicklung im Jahr 2025. (ho/mit KI)

Plenum des Bundestags: Mehr Geld für Parteien kann ausgeschüttet werden. Foto: picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka
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