KARLSRUHE. Nach einer Kontokündigung durch die Sparkasse Karlsruhe hat der freie Journalist Flavio von Witzleben rechtliche Schritte einleiten lassen. Demnach sei die Entscheidung ohne Angabe von Gründen erfolgt. „Die Bank gefährdet damit meine Existenz“, schrieb er am Dienstag auf dem Kurznachrichtendienst X. Es sei „ungeheuerlich, daß in Deutschland mittlerweile willkürlich Konten von kritischen Journalisten gekündigt werden“.
Von Witzlebens Anwalt Markus Haintz ergänzte, Sparkassen könnten Bankkonten als Anstalten des öffentlichen Rechts nur beim Vorliegen eines sachgerechten Grundes kündigen. „Ein solcher liegt offenkundig nicht vor“, schrieb er auf X. Auch sei die Kündigung nicht von einem vertretungsberechtigten Vorstand unterzeichnet worden, was eine zusätzliche Voraussetzung für deren Wirksamkeit sei.
Sparkasse Karlsruhe kündigt Geschäftskonto des Journalisten Flavio von Witzleben ohne Begründung
Wir vertreten Flavio in dieser Angelegenheit und haben die Sparkasse Karlsruhe gestern auf Unterlassung der Vollziehung der Kündigung verklagt.
Im Gegensatz zu Privatbanken können… https://t.co/dj07bKqLox
— Markus Haintz (@Haintz_MediaLaw) December 2, 2025
Sparkassen dürfen Konten nur in Ausnahmefällen kündigen
Von Witzleben betreibt unter anderem einen Youtube-Kanal mit knapp 170.000 Abonnenten, in dem er vor allem Interviews mit Kritikern der Nato und Coronapolitik veröffentlicht. Unter anderem führte er das Streitgespräch zwischen dem thüringischen AfD-Chef Björn Höcke und der Bonner Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot. Auch der AfD-Bundesvorsitzende Tino Chrupalla sowie die BSW-Chefin Sahra Wagenknecht gehören zu seinen Gästen.
Anders als private Banken dürfen Sparkassen nur in Ausnahmefällen ihren Kunden kündigen. Dazu gehören schwerwiegende Verstöße gegen vertragliche Pflichten, Verweigerung von AGB-Änderungen sowie der Verdacht auf Straftaten wie Betrug und Geldwäsche.
Auch eine Diskriminierung aus politischen Gründen ist aufgrund der Grundrechtsbindung verboten. So hatte die rechtsextreme Kleinpartei Freie Sachsen im Februar ein Verfahren gegen die Chemnitzer Sparkasse gewonnen. Diese hatte der Vereinigung zunächst die Kontoeröffnung verweigert und ihr verfassungsfeindliche Ziele vorgeworfen. Das Verwaltungsgericht Chemnitz entschied allerdings, nur das Bundesverfassungsgericht könne feststellen, ob eine Partei verfassungswidrig sei. Da die Bank für andere Parteien Konten führe, hätten die Freien Sachsen ebenfalls ein Anspruch darauf. (kuk)






