BERLIN. Trotz erheblicher Sicherheitsbedenken hat das Auswärtige Amt unter Leitung von Annalena Baerbock (Grüne) an den umstrittenen Aufnahmeprogrammen für Afghanen festgehalten. Nun wurde bekannt, wie viele Afghanen seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 nach Deutschland eingeflogen wurden.
36.186 Afghanen wurden von der Bundesregierung nach Deutschland geholt – doch nur ein Bruchteil davon wurde gründlich überprüft: Lediglich rund 4.800 Personen, also 13,3 Prozent, haben laut einem Bericht der Bild ein vollständiges Sicherheitsinterview durch deutsche Behörden an der Botschaft in Islamabad durchlaufen.
Bei den übrigen rund 31.000 Afghanen fehlen solche sicherheitsrelevanten Prüfungen vollständig. Immer wieder versuchen Afghanen, mit gefälschten Papieren – etwa manipulierten Heirats- oder Geburtsurkunden sowie sogenannten Proxy-Pässen, die nicht persönlich abgeholt werden müssen – nach Deutschland zu gelangen.
Afghanen reisen oft mit falscher Identität ein
Die Bundespolizei hatte bereits in einem internen Vermerk auf zahlreiche Fälle von Dokumentenfälschungen, Identitätsmißbrauch und Schleusungen hingewiesen. Zwischen März und Juni 2023 wurden die Programme deshalb vorübergehend ausgesetzt. Erst seit Mitte Juni 2023 sind Sicherheitsinterviews verpflichtend.
Seit 2013 existiert das Ortskräfteverfahren, über das bislang 20.806 Personen aufgenommen wurden. Weitere 14.043 Afghanen kamen über das sogenannte Menschenrechts- und Überbrückungsprogramm, das seit 2021 besteht. Seit Oktober 2022 wurden zudem 1.337 Personen über das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (BAP) nach Deutschland gebracht.
Stegner will weiter Afghanen einfliegen
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Ralf Stegner hat die Einhaltung der Aufnahmezusagen für Afghanen angemahnt. „Zusagen sind Zusagen. Welches Ansehen wollen wir in der Welt denn haben, wenn man sich auf unser Wort nicht mehr verlassen kann?“, sagte er der Rheinischen Post. Für Deutschland sei es „kein gangbarer Weg“, bestehende Zusagen zu ignorieren. Besonders mit Blick auf Afghanistan bestehe eine „humanitäre Verpflichtung“. (rr)