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Ein Jahr Selbstbestimmungsgesetz: So viele Menschen haben ihren Geschlechtseintrag bereits geändert

Ein Jahr Selbstbestimmungsgesetz: So viele Menschen haben ihren Geschlechtseintrag bereits geändert

Ein Jahr Selbstbestimmungsgesetz: So viele Menschen haben ihren Geschlechtseintrag bereits geändert

Seit einem Jahr können Menschen in Deutschland ihren Geschlechtseintrag per Sprechakt ändern.
Seit einem Jahr können Menschen in Deutschland ihren Geschlechtseintrag per Sprechakt ändern.
Seit einem Jahr können Menschen in Deutschland ihren Geschlechtseintrag per Sprechakt ändern. Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com | Cris Faga
Ein Jahr Selbstbestimmungsgesetz
 

So viele Menschen haben ihren Geschlechtseintrag bereits geändert

Eine aktuelle Berechnung zeigt: Tausende Menschen haben bereits von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ihren Geschlechtseintrag zu ändern. Welche Stadt liegt bei den Zahlen vorne?
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BERLIN. Mehr als 11.000 Menschen haben in Deutschlands größten Städten bereits ihren Geschlechtseintrag ändern lassen, seit am 1. November 2024 das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“ der Ampel-Koalition vollständig wirksam wurde. Die Zahl hat der Evangelische Pressedienst (epd) auf Basis einer Abfrage bei den 20 größten Städten berechnet.

Spitzenreiter nach absoluten Zahlen ist demnach Berlin (die JF berichtete). In der Bundeshauptstadt wurde der Geschlechtseintrag von 2.400 Menschen geändert. In relativen Zahlen, gemessen an der Einwohnerzahl, liegt Leipzig an der Spitze. Hier ließen gut 900 Personen ihren Eintrag ändern, das entspricht 151 Änderungen pro 100.000 Einwohnern.

Viele Änderungen beim Geschlechtseintrag, wenngleich deutlich weniger als in Berlin, gab es auch in Hamburg (rund 900), München, Köln (jeweils knapp 700), Frankfurt (gut 440) und Düsseldorf (300). Laut epd ist ein Trend zu erkennen, wonach biologisch weibliche Menschen ihren Eintrag häufiger ändern lassen. Am meisten kommt es demnach vor, daß aus Frauen nominell Männer werden.

Merz-Regierung evaluiert Selbstbestimmungsgesetz

Im April 2024 hatte der Bundestag mit einer Mehrheit aus SPD, Grünen, großen Teilen der FDP und den meisten Linkenabgeordneten das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“ beschlossen. Laut dem Gesetz kann „jede Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht“, beim Standesamt erklären, daß sie ihren Eintrag ändern lassen möchte.

Dafür muß sie den Wunsch zunächst anmelden. Nach der Anmeldung müssen drei Monate vergehen, bevor die eigentliche Erklärung abgegeben werden kann. Wenn die Erklärung nicht innerhalb von sechs Monaten nach erfolgter Anmeldung vorliegt, verfällt die Anmeldung. Union und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, das Gesetz „bis spätestens 31. Juli 2026“ zu evaluieren. (ser)

Seit einem Jahr können Menschen in Deutschland ihren Geschlechtseintrag per Sprechakt ändern. Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com | Cris Faga
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