BERLIN. Die CDU hat eine Parteispende in Höhe von 40.000 Euro mit erheblicher Verspätung gemeldet und könnte damit gegen das Parteiengesetz verstoßen haben. Wie der Blog Abgeordnetenwatch berichtet, wurde die Spende des ehemaligen Bankers Christoph Brand bereits am 26. April 2024 verbucht, jedoch erst am 8. Januar 2025 bei Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) angezeigt.
Brand, einst Partner und später Berater bei Goldman Sachs, war über Jahre als Lobbyist im Bundestag aktiv. Laut Abgeordnetenwatch hatte er zwischen 2009 und 2022 mehr als 50 Termine mit hochrangigen Regierungsvertretern. Derzeit ist er Vorstandsmitglied der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung.
Gesetz sieht keine Strafen vor
Das Parteiengesetz verlangt, daß Spenden ab 35.000 Euro „unverzüglich“ gemeldet werden. Ein CDU-Sprecher erklärte auf Anfrage, der Rechenschaftsbericht für 2024 werde noch erstellt. Weitere Auskünfte verweigerte er. Konsequenzen muß die CDU trotz des Verstoßes nicht befürchten, da das Parteiengesetz keine Strafen für verspätete Meldungen vorsieht. (rr)