BERLIN. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine Eilentscheidung gegen die Bundesregierung ausgesetzt – demnach muß die Regierung einer afghanischen Familie zunächst kein Visum zur Einreise nach Deutschland gewähren. So solle vermieden werden, daß bereits vor einer eindeutigen Entscheidung Fakten geschaffen würden, berichtet die Nachrichtenagentur dpa.
Die Entscheidung will der 6. Senat spätestens bis Ende August treffen. Derzeit sollen noch Fristen für Stellungnahmen laufen.
Hintergrund ist der Streit um das Bundesaufnahmeprogramm für gefährdete afghanische Bürger. Eine Juradozentin und weitere 13 Familienmitglieder, die sich derzeit in Pakistan aufhalten, streiten juristisch darum, nach Deutschland gelassen zu werden.
Sicherheitsbedenken sieht das Gericht keine
Zuvor hatte das Verwaltungsgericht im Eilverfahren entschieden, die Bundesregierung habe sich „durch bestandskräftige, nicht widerrufene Aufnahmebescheide rechtlich zur Aufnahme gebunden“. Von dieser freiwillig eingegangenen Bindung könne sich Deutschland daher nicht mehr lösen.
Zudem gebe es keine Sicherheitsbedenken. Die Identität der Menschen sei geklärt. Der Familie drohe derzeit die Abschiebung nach Afghanistan, wo ihr Leben unter der Herrschaft der islamistischen Taliban gefährdet sei. Diese Gefahr war nach Ansicht des Gerichts auch glaubhaft dargestellt worden.
Mehr als 2.000 Afghanen warten auf ein Visum
Derzeit warten noch weitere rund 2.400 Afghanen in Pakistan auf ein Visum. Für die betroffenen Personen werde weiterhin die Unterbringung, Versorgung und Betreuung vor Ort organisiert, betonte das Innenministerium.
Nach der Machtübernahme der Taliban im August 2021 waren verschiedene Aufnahmeprogramme aufgelegt worden. Diese stellte die neue Bundesregierung aus SPD und Union Anfang Mai ein. (lb)