MÜNSTER. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes NRW in Münster hat eine Entscheidung der schwarz-grünen Landesregierung gekippt, wonach AfD-Mitglieder ihre Waffen abgeben müssen. Es setzte sich auch über das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hinweg, das dem Kabinett von Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) noch Recht gegeben hatte.
Der wichtigste Satz aus dem von allen Richtern einstimmig gefaßten OVG-Urteil lautet: „Die bloße Mitgliedschaft in einer zwar verfassungsfeindlichen, aber nicht verbotenen Vereinigung genügte und genügt hingegen für die Verwirklichung des Regeltatbestands waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 WaffG nicht.“

Die Entscheidung (Aktenzeichen: 20 A 1506/24) fiel bereits am 30. April – zwei Tage bevor die scheidende Innenministerin Nancy Faeser (SPD) verkündete, der Verfassungsschutz habe die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Sie ist noch nicht veröffentlicht. Der Kläger hatte sie aber auf dem Portal gunboard.de bekannt gemacht.
Waffenverbot als „kaltes Parteiverbot“
Geklagt hatte Stefan Hrdy, ein AfD-Mitglied aus Nordrhein-Westfalen, das seine Waffen abgeben mußte. Sein Anwalt, Florian Asche, ist skeptisch, ob es sich wegen der neuen politischen Lage um ein Präzedenzurteil handeln könnte: „Es bleibt abzuwarten, welche Rechtsqualität die Gerichte dieser neuen Beurteilung beimessen.“ Vermutlich geht der Fall des Waffenverbots nun zum Bundesverwaltungsgericht, wo endgültig entschieden wird.
Dennoch würdigte der Anwalt das OVG-Urteil als „wichtigen Schritt im Streit um die Freiheit des politischen Engagements“. Die Behörden mehrerer Bundesländer benutzten die waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprognose, um auf diesem Weg Sportschützen und Jäger von einer Mitgliedschaft in der AfD abzuhalten. Asche: „Das ist nicht weniger als ein kaltes Parteiverbot. Wer wird sich noch in der AfD engagieren, wenn man damit seine Freizeitbeschäftigung riskiert?“ Diese Politik sei „ein Anschlag auf das Parteiprivileg im Sinne von Artikel 21 Grundgesetz. (fh)