BERLIN. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens durch den Bundestag abgelehnt. Er glaube nicht, daß die Beweise gegen die zweitstärkste Partei ausreichten.
Der Zeit sagte er: „‚Aggressiv kämpferisch‘ gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu arbeiten, das muß nachgewiesen werden. Und die Nachweispflicht liegt ausschließlich beim Staat. Das ist eine klassische Aufgabe der Exekutive. Und ich habe mich innerlich immer dagegen gewehrt, aus der Mitte des Bundestages heraus Verbotsverfahren zu betreiben. Das riecht mir zu sehr nach politischer Konkurrentenbeseitigung.“
Vor allem aus SPD, Grünen und Linken sowie auch weiten Teilen der CDU waren nach der inzwischen auf Eis gelegten Verfassungsschutz-Hochstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ Forderungen nach einem schnellen Antrag auf das Parteiverbot gekommen.

Merz mit Faesers Vorgehen „nicht glücklich“
Die damalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte an ihrem letzten Arbeitstag erklärt, das Gutachten des Inlandsgeheimdienstes dazu sei fertig. Merz kritisierte diesen Umgang Faesers und der rot-grünen Minderheitskoalition mit dem Bericht zur AfD scharf.
Er sei „nicht glücklich mit dem Ablauf dieses Verfahrens“, so der Bundeskanzler. „Da wird von der alten Regierung ohne sachliche Prüfung ein Bericht vorgestellt, der gleichzeitig als Verschlußsache eingestuft ist.“ Die JUNGE FREIHEIT hat das Gutachten inzwischen in voller Länge veröffentlicht.
Merz ergänzte: „Ich kenne den Inhalt dieses Berichtes nicht, ich will ihn, ehrlich gesagt, auch nicht kennenlernen, bevor nicht das Bundesinnenministerium daraus eine Bewertung abgeleitet hat.“ Dies werde „einige Wochen und Monate dauern“. (fh)