BERLIN. Linkspartei-Chef Jan van Aken hat die Frage in den Raum geworfen, ob politisch linksmotivierte Straftaten anders als rechtsmotivierte beurteilt werden müssen. Denn erstere dienten dem „Gemeinwohl“. In einem Interview mit der NZZ ging es um eine von ihm als Bundestagsabgeordneter begangene Straftat, mit der er sich nach der Verjährungsfrist brüstete.
Van Aken hatte in einem Spiegel-Interview zugegeben, Geheimdokumente aus dem Parlament an Greenpeace weitergegeben zu haben. Dabei ging es um Unterlagen über Verhandlungen zum damaligen Freihandelsabkommen TTIP zwischen Europa und Amerika. Die politische Linke war dagegen. Kurz nach Beginn seiner ersten Amtszeit hatte US-Präsident Donald Trump das Abkommen 2017 einkassiert, bevor es beschlossen werden konnte. Van Aken hatte in den 1990er Jahren selbst als „Aktivist“ für Greenpeace gearbeitet.
Straftaten, „um die Allgemeinheit zu schützen“
Auf die Frage, ob der 63jährige auch einem AfD-Abgeordneten zugestehen würde, sich im Zweifel aus Gewissensgründen über das Gesetz hinwegzusetzen, sagte der Linken-Vorsitzende: „Das ist eine gute Frage. Ich komme aus der Anti-Atom-Bewegung. Da stellte sich etwa bei Blockaden auch die Frage, wann ein Ziel einen Rechtsbruch rechtfertigt. Bei einem Rechten hätte ich Zweifel. Wer andere ausgrenzt und nach unten tritt, dient ja nicht dem Gemeinwohl.“
Gilt das Strafrecht aus van Akens Sicht „für Linke also bedingt und für Rechte immer“? Das fragte die NZZ nach. Der Politiker meinte: „Das Recht gilt für alle gleich. Nur manchmal muß man Grenzen übertreten, um die Allgemeinheit zu schützen. Trotzdem stellen Sie eine interessante Frage, über die ich noch weiter nachdenken muß.“ (fh)