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Drei Tote nach Attacke: Jetzt wird dem Attentäter von Solingen der Prozeß gemacht

Drei Tote nach Attacke: Jetzt wird dem Attentäter von Solingen der Prozeß gemacht

Drei Tote nach Attacke: Jetzt wird dem Attentäter von Solingen der Prozeß gemacht

Solingen. Der Syrer stach auf dem "Fest der Vielfalt" in Solingen auf Teilnehmer ein. picture alliance/dpa | Uli Deck
Solingen. Der Syrer stach auf dem "Fest der Vielfalt" in Solingen auf Teilnehmer ein. picture alliance/dpa | Uli Deck
Der Syrer stach auf dem „Fest der Vielfalt“ in Solingen auf Teilnehmer ein. picture alliance/dpa | Uli Deck
Drei Tote nach Attacke
 

Jetzt wird dem Attentäter von Solingen der Prozeß gemacht

Issa al Hasan tötet in Solingen drei Menschen im Namen Allahs. Nun steht der Syrer vor Gericht – und mit ihm auch das Behördenversagen rund um Asyl, Abschiebung und Kontrolle.
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SOLINGEN/DÜSSELDORF. Am Dienstag beginnt vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf der Prozeß gegen Issa al Hasan. Der 26jährige Syrer ist wegen dreifachen Mordes und zehnfachen versuchten Mordes angeklagt. Er soll im August 2024 auf dem Stadtfest von Solingen ein Blutbad angerichtet haben – im Namen des „Islamischen Staates“ (IS).

Die Ermittlungsakten offenbaren nicht nur islamischen Haß, sondern auch ein eklatantes Versagen deutscher Ausländerbehörden. Am Abend des 23. August stürzt sich al Hasan am Rande des „Fests der Vielfalt“ mit einem Messer in die Menschenmenge. Ohne Vorwarnung sticht er seinen Opfern in den Hals. Zwei Männer und eine Frau sterben, acht weitere werden zum Teil schwer verletzt. Zwei Personen entgehen dem Tod nur knapp. Die Tatwaffe hatte er sich für rund 30 Euro in einem Geschäft gekauft.

Bereits zuvor hatte sich der Täter über Telegram mit einem IS-Mitglied ausgetauscht und seine Treue geschworen. Der IS reklamierte die Tat für sich – die erste bekannte Terrortat dieser Organisation in Deutschland seit dem Lkw-Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz im Jahr 2016.

Syrer hätte längst abgeschoben werden müssen

Dabei hätte al Hasan längst abgeschoben werden können. Bereits kurz nach seiner Einreise im Januar 2023 war klar, daß er nach dem Dubliner Abkommen nach Bulgarien hätte zurückgeschickt werden müssen – dort war er bereits registriert. Doch obwohl seine Angaben im Asylverfahren widersprüchlich waren, gewährte man ihm subsidiären Schutz. Ein erster Abschiebeversuch im Juni 2023 scheiterte, da er aus seiner Unterkunft verschwunden war. Ein zweiter Anlauf fand nie statt.

Wie interne Dokumente zeigen, erklärte al Hasan in seiner Anhörung, er wolle nicht nach Bulgarien zurück, da dort Menschen nach Syrien abgeschoben würden. Zudem gab er an, in Syrien vom Wehrdienst bedroht zu sein. Für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge offenbar Grund genug, seine Täuschungsversuche zu ignorieren. Das Amt spricht heute von einem „dilettantischen Abschiebeversuch“ durch die Behörden in Nordrhein-Westfalen.

Ministerin Paul nach Solingen in der Kritik

Besonders im Fokus steht die grüne Landesflüchtlingsministerin Josefine Paul. Ihr Haus hatte bereits früh Kenntnis von der Ausländerakte, informierte aber tagelang weder Öffentlichkeit noch Behörden vollständig. In Düsseldorf befaßt sich mittlerweile ein parlamentarischer Untersuchungsausschuß mit dem Fall und den Pannen bei Kommunikation und Abschiebepraxis.

Wie die JUNGE FREIHEIT berichtete, war al Hasan bereits bei seiner Einreise islamistisch eingestellt. In Deutschland radikalisierte er sich weiter, offenbar auch im Zuge des Nahostkonflikts. Dennoch blieb er den Sicherheitsbehörden weitgehend verborgen. Vor Gericht behauptete der Syrer später, er sei von einem Fremden in einem Chat manipuliert worden. Er habe Halluzinationen gehabt und wie in Trance gehandelt. Die Bundesanwaltschaft geht hingegen von voller Schuldfähigkeit aus.

Ihr Haus hatte bereits früh Kenntnis von der Ausländerakte, informierte aber tagelang weder Öffentlichkeit noch Behörden: Josefine Paul (Grüne). Foto: IMAGO / Funke Foto Services
Ihr Haus hatte bereits früh Kenntnis von der Ausländerakte, informierte aber tagelang weder Öffentlichkeit noch Behörden: Josefine Paul (Grüne). Foto:
IMAGO / Funke Foto Services

Der Anwalt der Opfer, Simon Rampp, fordert eine konsequente Aufarbeitung. „Die Beweislage ist erdrückend“, so der Solinger Strafverteidiger. Er spricht von schwer traumatisierten Mandanten und kündigt an, sich für eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung einzusetzen. (rr)

Der Syrer stach auf dem „Fest der Vielfalt“ in Solingen auf Teilnehmer ein. picture alliance/dpa | Uli Deck
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