STRASSBURG. Das EU-Parlament hat die Immunität seines AfD-Abgeordneten Petr Bystron aufgehoben. Die Mehrheit der Parlamentsmitglieder stimmte einem Ersuchen der Generalstaatsanwaltschaft München vom August 2024 zu, die wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gegen den Politiker ermittelt.
Grund des Verfahrens ist eine Collage Bystrons in den sozialen Medien vom Juli 2022. Sie zeigt mehrere Politiker, die den rechten Arm nach oben gestreckt haben, darunter die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Anlaß dafür war die Entlassung des ukrainischen Botschafters Andrij Melnyk, nachdem dieser die Galionsfigur ukrainischer Nationalisten, Stepan Bandera, gegen den Vorwurf der Massenmorde an Polen und Juden verteidigt hatte. „Deutsche Politiker winken zum Abschied“, heißt es in der Überschrift. Der Staatsanwaltschaft zufolge entsteht dadurch der Eindruck, die Politiker zeigten den Hitlergruß.

Justiz ermittelte bereits gegen Bystron wegen des „Hitlergrußes“
Bystron selbst bezeichnete die Ermittlungen als „Irrsinn“ und begründete seinen Beitrag mit dem zur Zeit der Veröffentlichung laufenden Verfahren. „Man hat versucht, mir schon einmal einen Hitlergruß anzudrehen“, betonte er in einem Video auf YouTube. Der AfD-Politiker verwies darauf, daß „um die tausend AfD-Anhänger“ damals das in der Collage dargestellte Bild mit Merkel zur Anzeige gestellt hätten. „Und da hat diese Staatsanwaltschaft tausendmal gesagt: Nein, wir ermitteln nicht, weil das kein Hitlergruß ist.“
Im März 2022 war der damalige AfD-Bundestagsabgeordnete bei einer Corona-Kundgebung in München aufgetreten und hatte zur Begrüßung der Anwesenden die Hand nach oben gehoben. Daraufhin stellte die Staatsanwaltschaft München I einen Strafantrag wegen der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen. Das Amtsgericht München lehnte den Strafbefehl allerdings ab. Auf einem Video sei etwa erkennbar, daß „die Außenfläche der Hand nach außen und nicht nach oben“ zeige, heißt es in der Begründung. (kuk)