BERLIN. Die AfD hat Klage gegen die Bundestagsverwaltung eingereicht, um rund 2,3 Millionen Euro zurückzuerhalten, die wegen des Verdachts einer unzulässigen Strohmann-Spende einbehalten worden sind.
Im Bundestagswahlkampf 2025 hat der österreichische Unternehmer Gerhard Dingler großflächige, gelb gehaltene Plakate finanzieren lassen, auf denen SPD, Grüne und Union kritisiert und die AfD als „bürgerliche Alternative“ empfohlen wurde (die JF berichtete). Laut Bundestagsverwaltung entsprach der Wert dieser Aktion einer Spende von 2,35 Millionen Euro.
AfD weist Vorwürfe zurück
Kurz darauf haben Recherchen ergeben, daß der Österreicher zuvor eine hohe Überweisung vom deutschen Milliardär Henning Conle erhalten hat, der als Unterstützer der AfD gilt. Sollte dies zutreffen, wäre die Spende unzulässig, denn Parteien dürfen keine Zuwendungen annehmen, die über Strohmänner verschleiert werden. In Österreich wurden deshalb Ermittlungen eingeleitet.
Die Bundestagsverwaltung hat das Geld eingefordert, woraufhin die AfD die Summe „vorsorglich“ an die Bundeskasse überwiesen hat. Schatzmeister Carsten Hütter erklärte laut Zeit, Dingler habe mehrfach betont, die Spende stamme aus seinem Privatvermögen. Die AfD habe „keine Hinweise auf eine Strohmann-Spende feststellen können“ und ihre Sorgfaltspflicht erfüllt. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest. (rr)






