WIESBADEN. Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hat entschieden, daß die hessische AfD weiterhin als Verdachtsfall einer „gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichteten Bestrebung“ geführt wird. Die Beschwerde des AfD-Landesverbands Hessen gegen die behördliche Einordnung blieb erfolglos, wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichtshofs am Montag mitteilte. Damit wurde eine vorangegangene Entscheidung im Eilverfahren des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom November 2023 nun bestätigt.
In der aktuellen Mitteilung des Verwaltungsgerichtshofs Kassel heißt es zur Begründung unter anderem, der hessische Landesverband gebe Hinweise darauf, daß sie „für einen sogenannten ethnischen Volksbegriff eintrete“. Zudem gebe es „hinreichende Aussagen, die sich gegen die Menschenwürde von Ausländern, insbesondere Asylsuchenden, als ethnisch ‘Fremde‘ richteten“. Auch stehe die hessische AfD dafür, „daß Muslime pauschal herabgewürdigt würden“ und „das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland“ untergraben werde.
AfD will gegen Entscheidung vorgehen
Vor etwa drei Jahren hatte das Landesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall beurteilt, im November 2023 folgte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, wonach die Partei beobachtet werden darf. Die Partei hatte dagegen geklagt – sie hielt es für nicht rechtens, daß die Einstufung als Verdachtsfall öffentlich gemacht wurde.
Der hessische Verfassungsschutz hatte argumentiert, es gebe beim Landesverband der Rechtspartei einen Verdacht, wonach dieser gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeite. Der jetzige Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs ist nicht mehr anfechtbar. Aber: Der Landesverband kann immer noch eine Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung einlegen.
Die beiden Landessprecher der hessischen AfD, Robert Lambrou und Andreas Lichert, zeigten sich mit Blick auf die Entscheidung kämpferisch. „Wir halten die Begründung des Gerichts nicht für überzeugend, die AfD als Verdachtsfall einzustufen und werden den Rechtsweg weiter beschreiten. Nach der Entscheidung im Eilverfahren geht es nun im Hauptsacheverfahren vor das Verwaltungsgericht Wiesbaden“, kündigten sie an. (st)