BERLIN. Der frühere Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck hat sich dafür ausgesprochen, die AfD im neuen Bundestag weiter an den Rand zu drängen. „Die neue Koalition muß sich gegenüber der AfD auf ihre GO-Mehrheit besinnen: Man muß sich von ihr bei Abstimmungen nicht vorführen lassen“, schrieb er am Montagmorgen bei X . „Ab mit Anträgen in die Ausschüsse und dort verschimmeln lassen!“
Die neue Koalition muss sich gegenüber der AfD auf ihre GO-Mehrheit besinnen: man muss sich von ihr bei Abstimmungen nicht vorführen lassen.
Ab mit Anträgen in die Ausschüsse & dort verschimmeln lassen!
Das ist vernünftig & verfassungsrechtlich zulässig. https://t.co/d6lr5satz3— Volker Beck 🐋 🇺🇦🇮🇱🎗️ (@Volker_Beck) February 24, 2025
Mit GO meinte Beck, der seit 2017 nicht mehr im Bundestag sitzt, die Geschäftsordnung. Damit plädierte er dafür, etwa Gesetzesinitiativen der AfD nicht zur Schlußabstimmung ins Plenum zu verweisen, sondern auf unbestimmte Zeit in den Ausschüssen versacken zu lassen. Dies könnte etwa relevant werden, wenn die AfD migrationspolitische Forderungen erhebt, die sich inzwischen auch die Union zu eigen gemacht hat.
Grüne scheiterten deswegen vor dem Verfassungsgericht
Durch Becks Methode könnte verhindert werden, daß die Union wegen der Brandmauer oder wegen einer künftigen Koalitionsräson gegen Vorschläge stimmen müßte, die sie eigentlich befürwortet. Der Grüne behauptete, dies sei vernünftig und verfassungsrechtlich zulässig. Dabei verwies er auf einen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts von 2017. Dieses hatte damals mehrere Anträge der Grünen-Bundestagsfraktion zurückgewiesen.
Sie beschwerte sich seinerzeit darüber, daß der Justizausschuß des Bundestages die Behandlung mehrerer Vorlagen zur „Ehe für alle“ immer wieder vertragt hatte. Die Grünen wollten, daß das Gericht den Ausschuß dazu zwingt, eine Abstimmung im Plenum zu ermöglichen. Die Karlsruher Richter lehnten dies ab. Begründung: Allenfalls in Ausnahmefällen käme eine Verletzung des Anspruchs auf Beratung und Beschlußfassung in Betracht.
Nach der Wahl am Sonntag stellt die AfD im neuen Bundestag erstmals die zweitgrößte Fraktion. Es ist dennoch davon auszugehen, daß ihr wie auch in der Vergangenheit zentrale Rechte vorenthalten bleiben. So hat sich eine Mehrheit des Bundestages bislang geweigert, einen Vizepräsidenten von der AfD zu wählen. Zudem durfte die AfD keine Ausschußvorsitzenden stellen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es jeweils ab, deswegen zu intervenieren. (ser)