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Bayern: Gericht ordnet Entfernung von Kreuz aus Gymnasium an

Bayern: Gericht ordnet Entfernung von Kreuz aus Gymnasium an

Bayern: Gericht ordnet Entfernung von Kreuz aus Gymnasium an

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder steht in einem Schulgebäude unter einem an der Wand angebrachten Kreuz. Über dem Türrahmen hängt ein schlichtes Holzkruzifix mit dem Schild „das Kreuz“. Im Hintergrund ist ein Mitarbeiter zu sehen. Bayerns Ministerpräsident unter dem Kreuz: Ein Gericht urteilt gegen Kruzifixe in Schulen. Foto: IMAGO / Sven Simon
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder steht in einem Schulgebäude unter einem an der Wand angebrachten Kreuz. Über dem Türrahmen hängt ein schlichtes Holzkruzifix mit dem Schild „das Kreuz“. Im Hintergrund ist ein Mitarbeiter zu sehen. Bayerns Ministerpräsident unter dem Kreuz: Ein Gericht urteilt gegen Kruzifixe in Schulen. Foto: IMAGO / Sven Simon
Bayerns Ministerpräsident unter dem Kreuz: Ein Gericht urteilt gegen Kruzifixe in Schulen. Foto: IMAGO / Sven Simon
Bayern
 

Gericht ordnet Entfernung von Kreuz aus Gymnasium an

Ein Kruzifix in einem Schulgebäude in Bayern führt zu einem Grundrechtsstreit. Die Schülerinnen fühlen sich bevormundet. Das Gericht entscheidet gegen das Kreuz. Nun reagiert die CSU.
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MÜNCHEN. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, daß ein großformatiges Kruzifix im Eingangsbereich eines staatlichen Gymnasiums die Glaubensfreiheit zweier Schülerinnen verletzt hat. Die Richter erklärten am Dienstag, die Schule habe rechtswidrig gehandelt, als sie sich weigerte, das Kreuz während der Schulzeit der Klägerinnen zu entfernen.

Das aus Holz gefertigte und rund eineinhalb Meter hohe Kruzifix mit figürlicher Darstellung des gekreuzigten Christus war an einem Stützpfeiler neben der Haupttreppe im Haupteingang der Schule befestigt. Die beiden Schülerinnen, die mittlerweile ihr Abitur abgelegt haben, fühlten sich dadurch in ihrer negativen Glaubensfreiheit verletzt und hatten gegen die Entscheidung der Schulleitung geklagt – zunächst erfolglos vor dem Verwaltungsgericht München.

Keine Ausweichmöglichkeit für die Schülerinnen

Der Verwaltungsgerichtshof entschied nun, daß die Schule zur Entfernung verpflichtet gewesen wäre. Es liege ein Eingriff in die durch das Grundgesetz geschützte Freiheit vor, von religiösen Bekenntnissen verschont zu bleiben. Die Richter verwiesen dabei auf den sogenannten „Kruzifixbeschluß“ des Bundesverfassungsgerichts von 1995. Die Schülerinnen seien „zwangsweise und immer wiederkehrend sowie im Hinblick auf dessen Positionierung ohne (zumutbare) Ausweichmöglichkeit mit dem Kruzifix konfrontiert“ worden.

Das Kreuz sei „an einer sehr exponierten Stelle angebracht“ gewesen und habe sich durch eine „figurenhafte Darstellung des Leichnams Jesu“ ausgezeichnet. Ob das Anbringen eines Kruzifixes durch ein Gesetz des Bayerischen Landtags legitimiert werden könne, ließ der Gerichtshof offen. Für Gymnasien existiere weder damals noch heute eine gesetzliche Regelung zur Anbringung religiöser Symbole.

Urteil betrifft nicht Söders Kreuzerlaß

Nicht betroffen von der Entscheidung ist der sogenannte Kreuzerlaß aus dem Jahr 2018, mit dem Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) das Kreuz in allen Behördenräumen zum Regelfall gemacht hatte. Diese Maßnahme hatte das Bundesverwaltungsgericht erst im Dezember 2023 gebilligt. Das dort verhandelte Normenkontrollverfahren war gescheitert, da der „Konfrontationsschutz“ nur natürlichen Personen zusteht – nicht jedoch Vereinigungen wie dem klagenden Bund für Geistesfreiheit.

Das Gericht betonte damals zudem, der Staat sei nicht zu vollständiger religiöser Abstinenz verpflichtet. Vielmehr verlange der Grundsatz weltanschaulicher Neutralität „Offenheit gegenüber der Vielfalt“, wie es der 10. Senat formulierte. Ein Kreuz im Eingangsbereich sei vor diesem Hintergrund noch kein Zeichen der Bevorzugung des Christentums – zumal sich der Kreuzerlaß ausdrücklich auf die „geschichtliche und kulturelle Prägung Bayerns“ berufe.

Alternativunterricht statt Freistellung rechtens

Im jetzigen Fall vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof fiel auch eine Entscheidung der Pflicht zur Teilnahme an einem Alternativunterricht während der regelmäßig stattfindenden Schulgottesdienste. Dieser Unterricht befaßte sich mit allgemeinen ethischen Themen und war für Schüler verpflichtend, die nicht am Gottesdienst teilnehmen wollten. Die Anordnung sei zulässig, hieß es: Zwar dürfe die Teilnahme am Gottesdienst nicht erzwungen werden, doch folge daraus „kein Anspruch, für die Dauer des Schulgottesdienstes vom Unterricht befreit zu werden“.

Es gebe laut Gericht „keine Anhaltspunkte dafür, daß die Klägerinnen durch die Pflicht zur Teilnahme am Alternativunterricht zum Besuch des Schulgottesdienstes angehalten werden sollten“. Vielmehr diene der Ersatzunterricht der Gleichbehandlung aller Schüler.

CSU bedauert Urteil: „Das Kreuz gehört zu Bayern“

Der CSU-Fraktionschef im bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, bedauerte das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs „Gerichtliche Entscheidungen sind zu respektieren – das gilt selbstverständlich auch in diesem Fall“, erklärte er und betonte zugleich: „Bayern ist ein Land der Vielfalt und der Toleranz – aber Bayern ist eben auch ein Land mit christlich-abendländischer Prägung.“ Das Kreuz stehe für mehr als nur religiöse Überzeugung, nämlich auch für „Nächstenliebe, Barmherzigkeit und Verantwortung füreinander“.

Aus Sicht der CSU bleibt der Kreuzerlaß davon unberührt. „Die Grundsatzentscheidung der Bayerischen Staatsregierung zur Anbringung von Kreuzen in staatlichen Gebäuden wird durch dieses Urteil nicht infrage gestellt“, sagte Holetschek. Das Gericht habe sich auf die „besonderen Umstände des Einzelfalls“ gestützt. „Für uns als CSU ist klar: Das Kreuz gehört zu Bayern.“ Man werde das Urteil nun sorgfältig auswerten.

Die Entscheidung ist noch nicht endgültig. Die unterlegene Seite kann innerhalb eines Monats beantragen, daß sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit dem Fall befaßt. (sv)

Bayerns Ministerpräsident unter dem Kreuz: Ein Gericht urteilt gegen Kruzifixe in Schulen. Foto: IMAGO / Sven Simon
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