HAMBURG. Die Asylpolitik Deutschlands hat einen weiteren Dämpfer erhalten: Das Sozialgericht Hamburg hat Leistungskürzungen für sogenannte Dublin-Fälle in drei Eilverfahren vorläufig gestoppt. Die Richter erklärten die vollständige Streichung von Sozialleistungen für ausreisepflichtige Ausländer für rechtswidrig.
Betroffen sind Asylbewerber, für deren Verfahren nach EU-Recht eigentlich ein anderer Mitgliedstaat zuständig wäre – etwa wegen der Einreise über ein anderes EU-Land. Laut Gesetzesänderung vom Herbst 2023 dürfen Behörden in solchen Fällen nach zwei Wochen sämtliche Leistungen einstellen, um eine freiwillige Ausreise zu erzwingen.
Existenzminimum ist auch Asylbewerbern garantiert
Doch das Gericht stellte klar: Ohne Zustimmung des zuständigen EU-Landes könne eine Rückführung faktisch nicht verlangt werden. In einem der Fälle lehnte etwa Schweden eine Rücknahme des Betroffenen explizit ab – dennoch war ihm in Deutschland die Grundversorgung gestrichen worden. Das verstößt laut Gericht gegen das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum.
Bereits andere Sozialgerichte in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg hatten vergleichbare Leistungsausschlüsse kassiert. Auch die linksnahe Organisation „Gesellschaft für Freiheitsrechte“, die ein Verfahren unterstützte, sieht sich bestätigt. Deren Vertreterin Lena Fredrichs sprach von einem „absurden Gesetz“, das nie hätte verabschiedet werden dürfen. (rr)