BREMEN. Als erstes Bundesland hat Bremen verlautbaren lassen, ein Verbot der AfD auf den Weg zu bringen. Die rot-rot-grüne Koalition der Hansestadt kündigte am Montag einen Dringlichkeitsantrag in der Bremischen Bürgerschaft an, der die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens zum Ziel hat. Wie der Spiegel berichtet, wurde der Dringlichkeitsantrag von allen drei Fraktionen unterzeichnet und am Montagmittag von der SPD-Fraktion einstimmig beschlossen.
Der Senat solle demnach in Gespräche mit der Bundesregierung eintreten, um ein Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht anzustreben. Zugleich wird eine Bundesratsinitiative beabsichtigt, die in Abstimmung mit anderen Bundesländern auf eine Mehrheit in der Länderkammer zielt. Regiert wird Bremen von einer Koalition aus SPD, Grünen und Linkspartei unter Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD).
AfD klagt gegen Verfassungsschutz
„Wir wollen uns nicht vorwerfen lassen, daß es irgendwann zu spät dafür ist“, sagte SPD-Fraktionschef Mustafa Güngör dem Wochenmagazin. „Spätestens jetzt wissen wir gesichert, daß die AfD unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bedroht. Unsere Koalition in Bremen läßt deshalb nicht locker und drängt weiter auf die Einleitung eines Verbotsverfahrens.“

Den Dringlichkeitsantrag unterzeichneten Güngör und die Fraktion der SPD, Henrike Müller und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und die Fraktion Die Linke. Hintergrund ist die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Partei reichte dagegen Klage ein.
Schleswig-Holstein fordert Parteiverbot
Zuvor hatte sich bereits Daniel Günther, CDU-Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, für ein Parteiverbot ausgesprochen. „Die Einstufung der Bundespartei ist keine Überraschung, aber sie bringt Klarheit: Der Bund muß jetzt zügig ein Verbotsverfahren einleiten, um unsere Demokratie zu schützen“, sagte Günther. Die AfD sei eine Bedrohung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und gefährde den gesellschaftlichen Frieden.
Für einen Verbotsantrag im Bundesrat nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz in Verbindung mit Paragraph 43 Bundesverfassungsgerichtsgesetz ist eine einfache Mehrheit der Stimmen erforderlich. Das bedeutet: Es gibt 69 Stimmen im Bundesrat. Für einen erfolgreichen Antrag werden also mindestens 35 Stimmen benötigt. Bremen und Schleswig-Holstein verfügen gemeinsam über sieben Stimmen.

Söder will AfD politisch stellen
Die übrigen Ministerpräsidenten äußerten sich in der Debatte um ein mögliches AfD-Verbot zurückhaltend. Mecklenburg-Vorpommerns Regierungschefin Manuela Schwesig (SPD) betonte, daß die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch den Verfassungsschutz ein „Weckruf“ sei. Sie forderte eine sorgfältige Prüfung des Gutachtens, um die nächsten Schritte zu bestimmen.
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) meinte, daß ein Parteiverbot nur in Betracht komme, wenn die rechtlichen Voraussetzungen eindeutig erfüllt seien. Er betonte die Notwendigkeit, die AfD politisch zu stellen und die Demokratie zu stärken. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sprach sich gegen ein Verbotsverfahren aus und plädierte stattdessen für eine konsequente politische Auseinandersetzung mit der AfD.
Hessen schließt AfD-Abgeordnete von Reise aus
Auch in Hessen zeigen sich erste Konsequenzen aus der Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz. Zwar äußerte sich Ministerpräsident Boris Rhein bislang nicht zu einem möglichen AfD-Verbot, doch sein Europa-Minister Manfred Pentz (CDU) schloß zwei AfD-Landtagsabgeordnete kurzfristig von einer geplanten Auslandsreise aus. Er werde vorerst keine Vertreter der als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuften Partei mehr zu dienstlichen Reisen in andere Staaten einladen, teilte Pentz mit. Es sei internationalen Gesprächspartnern „nicht zuzumuten, sich mit Vertreterinnen und Vertretern einer gesichert rechtsextremen Partei an den Tisch zu setzen“.
Die betroffenen Landtagsabgeordneten reagierte empört auf die Ausladung. Anna Nguyen und Christian Rohde, die für die fünftägige Delegationsreise nach Belgrad und Zagreb vorgesehen waren, wurden am Sonntag informiert. Rohde sprach von einer „Farce“ und nannte die Entscheidung des Verfassungsschutzes „rechtswidrig“. Das Vorgehen Hessens sei ein „weiterer Schritt zur Ausgrenzung der größten Oppositionsfraktion“, der im Ausland „für einiges Unverständnis sorgen“ werde. (sv)