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Werner Patzelt, Deutschlands blaues Wunder, AfD

„Ich werde euch umbringen“: Asylbewerber greift sechs Polizisten an – nun fiel das Urteil

„Ich werde euch umbringen“: Asylbewerber greift sechs Polizisten an – nun fiel das Urteil

„Ich werde euch umbringen“: Asylbewerber greift sechs Polizisten an – nun fiel das Urteil

Polizeibeamte stehen am Hauptbahnhof Karlsruhe – vergangenen Sommer grif sie ein Asylbewerber aus Nigeria innerhalb weniger Stunden mehrfach an und wurde dennoch immer wieder auf freien Fuß gelassen
Polizeibeamte stehen am Hauptbahnhof Karlsruhe – vergangenen Sommer grif sie ein Asylbewerber aus Nigeria innerhalb weniger Stunden mehrfach an und wurde dennoch immer wieder auf freien Fuß gelassen
Polizisten am Hauptbahnhof Karlsruhe (Symbolbild) / Foto: picture alliance / dpa | Martin Schutt
„Ich werde euch umbringen“
 

Asylbewerber greift sechs Polizisten an – nun fiel das Urteil

Ein drogensüchtiger Asylbewerber attackiert innerhalb von 18 Stunden sechs Polizisten – einige davon mit einem Messer – und wird trotz mehrfacher Festnahmen immer wieder auf freien Fuß gesetzt. Nach einem Jahr folgten nun Gerichtsverhandlung und Urteil. Wird der nigerianische Mehrfachtäter erneut frei herumlaufen?
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KARLSRUHE. Ein drogensüchtiger Asylbewerber, der innerhalb von 18 Stunden sechs Polizeibeamte attackierte – und einige von ihnen töten wollte –, wurde vom Landgericht Karlsruhe am Montag zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.  Die Staatsanwaltschaft hatte dem 36jährigen Nigerianer Wisdom O. versuchten Totschlag vorgeworfen. Das Gericht folgte dieser Einschätzung.

Der Fall des Nigerianers hatte im vergangenen Juli Schlagzeilen gemacht, da er trotz einer mehrtägigen Gewaltserie mehrfach wieder auf freien Fuß gesetzt worden war. Erst nach insgesamt drei Angriffen auf Polizisten war ein Haftbefehl gegen den Mann erlassen worden.

Der Asylbewerber hatte am 5. Juli 2024 von seiner Schwester 200 Euro erhalten und sich davon am Karlsruher Hauptbahnhof die Droge Crack gekauft – und konsumiert. Nachdem er sich kurz darauf einer fremden Schülergruppe näherte, ein achtjähriges Mädchen ansprach und an die Schulter faßte, erhielt er einen Platzverweis. Doch als Polizisten diesen durchsetzen wollten, reagierte er aggressiv.

Asylbewerber sticht mit Messer auf Polizisten

Wisdom O. biß einem Polizeibeamten in die Hand. Drei weitere Beamte kratzte er, sie erlitten Schürfwunden. Während sie den Täter anschließend zur Polizeiwache transportierten, drohte er auf Englisch: „Ich werde euch umbringen.“ Dennoch erfolgte kein Haftbefehl und O. wurde noch am selben Tag auf freien Fuß gesetzt.

Nur 13 Stunden später, in der Nacht auf den 6. Juli, fuhr der Asylbewerber mit dem Zug – und wurde beim Schwarzfahren erwischt. Als ihn zugestiegene Polizisten zum Verlassen des Zuges aufforderten, weigerte er sich und drohte erneut, die Beamten zu töten.

In der darauffolgenden körperlichen Auseinandersetzung zückte der Täter ein Messer und stieß es laut Polizeimeldung „mehrfach hinterrücks (….) in Richtung der Beamten“. Ein Bundespolizist wurde „im Bereich des Kopfes, am Arm und an der Hand leicht verletzt“. Eine weitere Polizistin wurde an der Hand verletzt. Beide mußten ins Krankenhaus und konnten ihren Dienst nicht fortsetzen.

Wisdom O. fordert Beamte zum Kampf auf

Erneut durfte sich der Angreifer anschließend frei bewegen – die Bereitschaftsanwältin lehnte eine Haftsache ab, wie Nius berichtete. Zum einen habe er einen festen Wohnsitz, zum anderen sei die Tatwaffe, ein Cuttermesser, nicht geeignet, um lebensgefährliche Verletzungen hervorzurufen.

Etwa zehn Stunden später griffen Polizisten O. wieder beim Schwarzfahren auf, diesmal am Hauptbahnhof von Mannheim. Als Polizisten am Bahnsteig ihn überprüften, habe sich der Nigerianer bedrohlich vor ihnen aufgebaut und sie zum Kampf aufgefordert. Als er einem der Beamten an den Arm griff, wurde er kurzerhand zu Boden geworfen und in Gewahrsam genommen.

Staatsanwaltschaft Mannheim lehnte den Fall ab

Dort blieb er jedoch nicht lange. Die Staatsanwaltschaft Mannheim lehnte den Fall ab und verwies aufgrund der vorherigen Angriffe auf die Staatsanwaltschaft in Karlsruhe. Die sah allerdings weiterhin keinen Anlaß für einen Haftantrag. Zwar mußte O. beim Zentralinstitut für Seelische Gesundheit Mannheim vorstellig werden, sei jedoch auch dort ohne Absprache auf freien Fuß gesetzt worden, hieß es in einem internen Polizeibericht.

Erst vier Tage später beantragte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe einen Haftbefehl. O. landete im Gefängnis. (lb)

Polizisten am Hauptbahnhof Karlsruhe (Symbolbild) / Foto: picture alliance / dpa | Martin Schutt
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